CARAVANING.de berichtet am 4. November über ein Urteil des Amtsgerichts Bonn. Demnach galt der Versuch, ein mobiles Festnetz-Telefon im Auto zu benutzen, analog zum Handyverbot als strafbar. Diese Entscheidung revidierte inzwischen das Oberlandesgericht Köln. Darauf hat uns der User Silvio Glöckner aufmerksam gemacht.
Die Richter des Oberlandesgerichts stützen sich auf das allgemeine Sprachverständnis und stufen Schnurlostelefone beziehungsweise deren Mobilteile nicht als Mobiltelefone im Sinne des so genannten Handyverbots ein. Dagegen spreche schon der geringe räumliche Einsatzbereich, der die Benutzung im Auto praktisch ausschließe. (Oberlandesgericht Köln; Beschluss vom 22.10.2009; AZ: 82 Ss-OWi 93/09).
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