News: Internetkauf mit Tücken

Internet, kauf, wertersatz, wohnmobil, reisemobil, caravan, wohnwagen
Nach einem Online-Kauf kann man die Ware prüfen und dennoch die Bestellung widerrufen. Es droht allerdings Wertersatz.

Zu viele Verbraucher wähnen sich in falscher Sicherheit und denken, in keinem Fall Wertersatz leisten zu müssen. Doch das Amtsgericht Berlin hat nun klargestellt: Wertersatz bleibt grundsätzlich im Falle eines Widerrufs möglich. Verbraucher können aber eine Wertersatzpflicht vermeiden.

Die Verbraucher, so ein kürzlich ergangenes Urteil des Amtsgerichts Berlin (5 C 7/09), sind sogar zu größtmöglicher Sorgfalt im Umgang mit der Ware verpflichtet. Für Internetkäufer bedeutet dies: Bei der Benutzung von Internetartikeln gilt es, größte Vorsicht walten zu lassen. "Der Verkäufer hat unter gewissen Voraussetzungen das Recht, einen Teil vom Kaufpreis einzubehalten", bestätigt Andrea Klinder von der "Online-Schlichter", einer bei Euro-Info-Verbraucher e.V. eingerichteten Schlichtungsstelle für Fragen des Online-Shoppings.

Leichte Beeinträchtigungen der Ware im Rahmen der Prüfung muss der Verkäufer grundsätzlich hinnehmen. Wenn sich beispielsweise ein online bestelltes T-Shirt nicht mehr glatt zusammenlegen lässt, kann der Kunde vom Verkäufer trotzdem den vollen Kaufpreis zurück verlangen. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer daraufhin Geld und Zeit aufwenden muss, um das T-Shirt zu bügeln. Hinterlässt man hingegen Make-Up Spuren am T-Shirt, muss man dem Verkäufer aller Voraussicht nach Wertersatz leisten. "Als Grundregel gilt, die Ware so zu behandeln, dass der Verkäufer sie ohne Probleme weiterveräußern kann", rät Klinder von der "Online-Schlichter".

Nach einem im September 2009 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshof (Az. C-489/07) war unklar, wie die deutschen Gerichte die Wertersatzpflicht künftig beurteilen würden. Als eines der ersten deutschen Gerichte nach dem Urteil des EuGH hat sich nun das Amtsgericht Berlin (Az. 5 C 7/09) mit der Frage auseinandergesetzt.

Dem Berliner Urteil werden weitere Urteile folgen und diese werden zeigen, welche Richtung die Rechtsprechung in der Wertersatzfrage zukünftig einschlägt. Schon jetzt aber ist klar, dass die Frage des Wertersatzes immer eine Einzelfallentscheidung sein wird, über die sich Käufer und Verkäufer durchaus streiten können und die eine Lösung mit Augenmaß erfordert.

Hier kann ein Schlichter helfen. Bei Problemen mit Wertersatz und auch bei sonstigen Streitigkeiten über online abgeschlossene Verträge können sich Verbraucher bei einem Bezug des Streitfalls zu Baden-Württemberg an die kostenlose Schlichtungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr Baden-Württemberg wenden, um den Fall gütlich zu regeln (www.online-schlichter.de).

Kommentare
Bild vergrößern
Volker Hammermeister

Autor:

Top Artikel
Truma: Suckart neuer Serviceleiter

Seit heute leitet Michael Suckart den Servicebereich bei Truma. Er tritt die Nachfolge von Eduard Pieger an.

Seit heute leitet Michael Suckart den Servicebereich bei Truma. Er tritt die Nachfolge von Eduard Pieger an
Alko: Posthumus leitet Marketing

Posthumus ist neuer Marketingleiter, Schwerpunkte sind Prozessoptimierungen und Ausbau der Aktivitäten im In- und Ausland.

Hans Posthumus neuer Marketingleiter, seine Schwerpunkte sind Prozessoptimierungen und Ausbau der Aktivitäten im In- und Ausland
Bildergalerien
Kochbuch-App
Die Kochbuch-App fürs iPad

Eine Kochbuch-App zaubert leckere Urlaubsrezepte auf Ihr iPad. Infos und Download hier.


Aktuelle Ausgabe