Viele moderne Pkw sind heute mit einer Tipp-Blink-Funktion ausgestattet. Ein kurzes
Antippen des Blinkschalters in der gewünschten Richtung und die Fahrtrichtungsanzeiger leuchten dreimal kurz auf. Eine bequeme Funktion, die Autofahrer beim Überholen auf Landstraßen oder Autobahnen immer häufiger nutzen.
In anderen Situationen reicht Tipp-Blinken jedoch nicht aus, warnen die Experten der Dekra, zum Beispiel beim Abbiegen an einer Kreuzung oder beim Verlassen eines Kreisverkehrs.
Wer abbiegen will, muss dies laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ‚rechtzeitig
und deutlich’ ankündigen und dabei die Fahrtrichtungsanzeiger benutzen. Daher sollten Fahrer den Blinker spätestens etwa 30 Meter vor einer Abbiegestelle setzen. Im Interesse der Sicherheit sei es wichtig, die anderen Verkehrsteilnehmer früh und unmissverständlich über eine Abbiegeabsicht zu informieren. Verstöße beim Blinken werden im Übrigen mit einem Knöllchen von zehn Euro geahndet.







