Schweiz-Vignette: Strafe wird verdoppelt

Die Strafe verdoppelte sich Anfang Dezember 2011 von bisher 100 auf 200 Schweizer Franken (rund 163 Euro)
Die Strafe verdoppelte sich Anfang Dezember 2011 von bisher 100 auf 200 Schweizer Franken (rund 163 Euro).

Neu ist dabei, dass die Kontrollen an der Grenze und die Ahndung von Vignettenverstößen auch privaten Organisationen übertragen werden können. Der ADAC empfiehlt Reisenden daher, die Vignette bereits vor der Abreise zu erwerben.

Der Mautaufkleber muss bei Pkw gut sichtbar auf der Windschutzscheibe angebracht werden, bei Motorrädern bzw. Anhängern auf ein nicht auswechselbares, leicht zugängliches Teil. Die mehrfache Verwendung oder die Manipulation einer Vignette kann nach dem Schweizer Strafrecht geahndet werden.

Die Jahresvignette kostet unverändert 40 Franken und ist ein Kalenderjahr inklusive Dezember des Vorjahres und Januar des Folgejahres (insgesamt also 14 Monate) gültig.

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