News: Weihnachtsgeschenke per Mausklick

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Knapp fünfzehn Millionen Menschen in Deutschland werden in diesem Jahr ihre Weihnachtsgeschenke im Internet kaufen. Wer Pech hat, hinterzieht dabei Steuern.

Damit der Onlinekauf interessant bleibt, sollte man ein paar Grundregeln und Ausnahmen beachten, raten die eCommmerce-Experten von Euro-Info-Verbraucher.

Die Ausnahmen liegen nicht immer auf der Hand. Wer bei einem Händler in Frankreich über das Internet ein paar Flaschen Champagner bestellt, denkt zumeist eher an den letzten Urlaub als an deutsche Steuergesetze. Aus dem Urlaub darf man auch tatsächlich geringe Mengen Champagner für den Privatgebrauch nach Deutschland mitbringen, ohne dass man ihn versteuern muss. Beim Versandhandel mit Champagner gilt dies nicht. Hier fällt eine Steuer an, sobald die Ware an den Besteller in Deutschland geliefert wird, unabhängig von der Menge. Grundsätzlich muss der Versandhändler aus dem Ausland die Steuer bezahlen. Hat er jedoch keinen Sitz in Deutschland, wird der Verbraucher belangt. Ähnliches gilt im Übrigen für andere alkoholhaltige Getränke und Kaffee. Genaue Auskünfte gibt der Zoll. Ein Internethandel mit Tabakwaren ist laut Zoll völlig ausgeschlossen.

Innerhalb der gesamten Europäischen Union steht den Verbrauchern ein Widerrufsrecht von mindestens sieben Tagen zu. Einzelheiten wie die Kosten des Rückversands oder Dauer der Widerrufsfrist können allerdings vom deutschen Recht abweichen.

Aber auch im deutschen Recht benötigt man manchmal Beratung von Experten. So ist z.B. Ware, die nach Kundenspezifikation gefertigt wird, vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dies mag einleuchten, wenn man für die Großeltern online ein Fotoalbum mit Familienbildern zusammenstellt und drucken lässt. Aber sind auch Winterkomplettreifen eine solche nach Kundenspezifikation gefertigte Ware, wenn man Reifen und Felgen auswählt und anschließend montieren und liefern lässt?

Sollte es doch einmal Probleme beim Online-Kauf geben: Wenden Sie sich an den kostenlosen Schlichtungsservice für über das Internet abgeschlossene Verträge (www.online-schlichter.de), der seit Juni 2009 seine Arbeit aufgenommen. Info: www.euroinfo-kehl.eu.

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Volker Hammermeister

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