Schadenfreiheitsklassen: Alles über den Schadenfreiheitsrabatt

Schadenfreiheitsklassen und Rabatte

Wie hoch die Kosten für Haftpflicht- und Kaskoversicherung ausfallen, hängt in starkem Maße von der Schadenfreiheitsklasse (SF) ab. Wer beispielsweise seit zehn Jahren unfallfrei fährt und somit seine Versicherung nicht in Anspruch genommen hat, ist in SF 10 eingestuft.

Das gilt auch, wenn zwischendurch die Versicherung gewechselt wurde. Jeder der 29 Schadenfreiheitsklassen ist ein entsprechender Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet, der von den Versicherungen jedoch individuell festgelegt wird und deshalb variieren kann.

Steigende Schadenfreiheitsklasse, sinkende Prämie

Beträgt der Schadenfreiheitsrabatt in SF 10 beispielsweise 45%, so zahlt der Autofahrer 45% der Grundprämie als Versicherungsbeitrag . Mit steigender SF-Klasse sinkt also die zu zahlende Prämie.
Wichtig: Bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft ist immer die SF-Klasse entscheidend und nicht der Schadenfreiheitsrabatt.

Bei einem Schadensfall erfolgt die Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse. Auch hier unterscheiden sich die Versicherungen voneinander. Um wie viele Klassen zurückgestuft wird, hängt von mehreren Faktoren wie der ursprünglichen SF-Klasse oder der Anzahl der Schadensfälle ab - nicht aber von der Höhe des Schadens. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, eine kleinere Unfallreparatur selbst zu bezahlen, da eine Rückstufung und die damit verbundenen höheren Versicherungsprämien mittelfristig mehr Geld kosten als der Schaden selbst.

Beim erstmaligen versichern eines Autos oder Zweitfahrzeugs ist die richtige Rabatt-Einstufung deshalb besonders wichtig, da ansonsten jahrelang unnötig hohe Beiträge gezahlt werden. Fahranfänger erhalten stets die SF-Klasse 0, das entspricht einem Prozentsatz Ihrer Prämie von 240%. Wenn sie ihr erstes Auto anmelden nachdem sie schon mehr als drei Jahre den Führerschein besitzen werden in den Klassen SF 1/2 bis SF 3 eingestuft, was etwa 140-170% beträgt.

Wenn Sie einen Zweitwagen versichern wollen, finden Sie auf unserer Extra-Seite zu Zweitwagen nähere Informationen.

Oft können Sie die Rabatte eines Autos auf sich übertragen lassen, das Sie ständig gefahren sind, aber das nicht auf Sie zugelassen war (z.B. Auto der Eltern). In dem Fall müssen Ihnen die Rabatte unwiderruflich überlassen werden und entfallen bei der abtretenden Person. Die schadenfreien Jahre die Sie übertragen bekommen können höchstens so hoch sein wie die Zahl der Jahre die Sie bereits gefahren sind.

Beispiel:
Soll ein Vertrag mit SF 15 auf Sie übertragen werden, Sie haben jedoch erst 6 Jahre den Führerschein und fahren seitdem auf diesem Vertrag/Rabatt, kann nur SF 6 auf Sie übertragen werden.

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