Nicht nur an der Grenze: Was der Zoll kontrolliert
Bei der Heimkehr aus dem Urlaub müssen Sie deklarieren, was zu viel eingekauft wurde - egal, ob Sie an der Grenze gefragt werden oder nicht.
Befindet sich an der Grenze keine Zollabfertigung, können die Waren auch bei der Bundespolizei angemeldet werden. Die Höhe der Abgaben hängt oft vom Einkaufswert ab, es empfiehlt sich, die Kaufbelege mitzuführen.
Erwischt und bestraft: Auch wenn Schlagbäume in Europa größtenteils verschwunden sind, gibt es geltende Zollgrenzen. Wer diese missachtet, dem droht ein Bußgeld. Auf Autobahnen und Landstraßen patrouillieren mobile Kontrollgruppen des Zolls. Allein im letzten Jahr wurden über 1,3 Millionen Nachprüfungen durchgeführt.
Dabei geraten auch Urlauber ins Visier: Bei 13.000 Fahrzeugkontrollen zum Beispiel in Baden-Württemberg im Jahr 2006 stellten die Fahnder in 2800 Fällen Überschreitungen der Warenfreimengen für Reisende fest.

