Alles versichert?: Wer zahlt bei Brandstiftung?

Brandstiftung

Brandstiftung nimmt leicht zu, vor allem in Berlin und Hamburg kommt es immer wieder vor, dass Autos brennen. Bei Brandstiftung am Auto stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt für den Schaden?

Notwendig ist in jedem Fall eine Teilkasko-Versicherung. Diese übernimmt die Schäden am Fahrzeug, auch wenn es mutwillig angezündet wurde. Die Versicherung geht von einem Brand- und nicht von einem Vandalismusschaden aus. Man bekommt das Geld für ein Fahrzeug von gleichem Wert auf dem aktuellen Gebrauchtwagenmarkt, erhält also den Wiederbeschaffungswert des Autos. Ob der Täter gefasst wird ist unerheblich. Nur bei Brandstiftung hilft die Teilkaskoversicherung. Für andere Schäden die durch Vandalismus entstanden sind (abgerissene Außenspiegel, zerkratzter Lack) ist eine Vollkasko-Versicherung nötig.

Wenn das Auto nicht vollständig ausbrennt hilft in der Regel nur die Vollkaskoversicherung. Angekohlter Lack oder verschmorte Sitze müssen vom Besitzer selbst bezahlt werden. Wer keine Teilkasko-Versicherung besitzt muss den Schaden am Auto hinnehmen und aus eigener Tasche begleichen.

Eine Ausnahme wann die Teilkasko nicht zahlt ist, wenn es im Land zu „inneren Unruhen“ kommt. Dies tritt nur dann auf, wenn offiziell der Ausnahmezustand ausgerufen wurde. Dieser Fall gilt als so unwahrscheinlich, dass es sich nicht lohnt hierfür eine extra Versicherung abzuschließen. Wenn im Vertrag die Garagennutzung vereinbart wurde, muss das Auto dort stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen.

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