Wildunfälle: Wann zahlt die Versicherung?

Wildunfall

Als Wildunfälle werden solche Unfälle bezeichnet, in denen Hirsch, Reh, Wildschwein, sowie Fuchs, Hase oder Dachs betroffen sind. Unfälle mit kleineren Tieren wie Igeln, Fröschen, kleinen Vögeln oder Nutztieren werden dagegen nicht als Wildunfall bezeichnet.

Vollkasko-Versicherung übernimmt den Schaden

Eine Vollkaskoversicherung übernimmt nach einem Wildunfall mit Haarwild (Reh, Fuchs, Wildschwein oder Hase) in der Regel die Reparaturkosten. Das gilt sogar dann, wenn der Autofahrer den Unfall nicht beweisen kann. Solange die Versicherung keine gegenteiligen Beweise vorlegt, muss sie für die Schäden am Auto aufkommen. Bei einer Teilkaskoversicherung bleibt der Fahrzeughalter dagegen auf den Kosten des Wildunfalls sitzen, wenn er den Zusammenstoß nicht belegen kann.

Bei Kleinwild, nicht aber bei einem Reh muss der Fahrer notfalls eine Kollision in Kauf nehmen, bevor er durch ein Ausweichmanöver einen Unfall riskiert.

Durch Federwild verursachte Schäden sind zumeist nicht versichert.

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