Europa wächst zusammen, verlassene Grenzhäuschen erinnern an Zeiten, in denen Pässe vorgezeigt und Waren deklariert werden mussten. Alles Vergangenheit? Nein: Auch im gemeinsamen EU-Markt gelten Reisefreigrenzen, Genussmittel dürfen nur in begrenzter Menge aus dem Urlaub mitgebracht werden.
Verbrauchssteuern wie die Abgaben auf Tabak, Branntwein, Alkopop, Bier, Kaffee oder Schaumwein sowie die Umsatzsteuer werden immer noch national festgelegt.
CARAVANING erklärt, wie viel Sie einführen dürfen und was nicht erlaubt ist.








