Einfacher zu Tempo 100, das ist das Ziel der Branche. Die Experten beraten schon, was 2007 kommen könnte.
Einfacher zu Tempo 100, das ist das Ziel der Branche. Die Experten beraten schon, was 2007 kommen könnte.
Leergewicht des Zugwagens mal 0,8 – fertig ist die Caravan-Anhängelast, die dem Gespann derzeit und noch bis Ende 2006 das Marschtempo 100 auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen ermöglicht. Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO legt es so fest – noch bis 31. Dezember 2006.
Doch um bessere und langfristig gültige Vorgaben wird bereits heftig gerungen. Eine Expertenkommission unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen wird dem Bundesverkehrsministerium dazu erste Vorschläge unterbreiten, die zu einer dauerhaften Aufnahme von Tempo 100 in die StVO führen könnten. Bei der Neuregelung geht es um die Erhöhung des Massenfaktors: von 0,8 auf 1,0 für gebremste Caravans und von 1,1 auf 1,2 für andere Anhänger. Was für Caravaner bedeuten würde: Leergewicht des Zugwagens gleich Anhängelast.
Erleichterung auch auf andere Weise: Der – natürlich ABS-bestückte – Zugwagen soll aus der Prüfprozedur herausfallen. Nur der Hänger wird begutachtet. Caravans könnten künftig sogar per Neukauf ab Werk für Tempo 100 zertifiziert sein, wenn sie die technischen Vorgaben erfüllen. Neben der geeigneten Bereifung und Achsstoßdämpfern wird der Caravan im Zuge der 1:1-Regelung künftig wohl auch über eine der gebräuchlichen Stabilisierungshilfen verfügen müssen. Das kritische Fahrtempo, bei dem sich der Hänger von selbst aufschaukelt, soll durch sie auf einen km/h-Wert weit oberhalb von 100 verlagert werden, das geeignete Dämpfungsmoment nach der internationalen ISO-Norm 11 555 nachweisbar sein. Strittig ist derzeit noch, ob es eine Höchstgrenze für das Caravangewicht geben soll.
Der Caravaner soll künftig selbst beurteilen, wie sich das Leergewicht des Zugwagens mit dem Massenfaktor von 1:1 verträgt – nach der Gewichtsangabe laut Ziffer 14 im Fahrzeugschein. Fällt der Zugwagen schwerer aus und möchte er das Mehrgewicht mit anrechnen, wird er eine beglaubigte Wiegekarte mitführen müssen.
Dies alles und noch einiges mehr wird derzeit diskutiert. Entschieden ist noch nichts.
Das Bundesverkehrsministerium wird die neuen Vorgaben prüfen und dann die Fahrtrichtung bestimmen. Eine Neuregelung, so sie denn kommt, wird von Experten nicht vor dem Jahr 2007 erwartet.