Dashcams im Straßenverkehr
Filmmaterial als Beweismittel

Wenn’s auf der Straße kracht, sind Dashcams als digitale Zeugen zugelassen. Aber eindeutig ist die Rechtslage deswegen nicht. Das dürfen und können die kleinen Kameras.

Dashcam
Foto: pandavector, anuwattn, nithid18, fotohansel

Auf youtube finden sich mit den Schlagwörtern „Dashcam crash“ über 700.000 Videos von Verkehrsunfällen. Die meisten Aufnahmen stammen aus den USA und Russland, denn dort sind die an der Windschutzscheibe befestigten Kameras schon lange verbreitet.

In erster Linie soll das Bildmaterial aber nicht der Belustigung im Internet dienen, sondern der Aufklärung bei Verkehrsunfällen. Da die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung jedoch sehr hoch ist, war das deutsche Datenschutzrecht bisher sehr verhalten im Umgang mit den Kameras. Und es war unklar, ob das Videomaterial als Beweismittel vor Gericht verwendet werden darf.

Dashcam
pandavector, anuwattn, nithid18, fotohansel
Die Verwendung von Dashcams ist international nicht einheitlich geregelt.

Mitte Mai hat der Bundesgerichtshof verkündet: Videoaufzeichnungen von Dashcams können als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden, wenn der Richter keine schwerwiegenden Einwände sieht. Das Argument der Bundesrichter: „Es werden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jeden wahrnehmbar sind.“ Mehrstündige Videos von der Urlaubsfahrt sind deshalb aber nicht erlaubt.

Denn bei der Rechtsprechung findet immer eine Abwägung der Interessen aller Beteiligten statt. In diesem Fall zwischen der Beweisführung der Unfallgegner und dem Datenschutz anderer Verkehrsteilnehmer. Das Urteil der Karlsruher Richter gibt aber auch Hinweise auf eine legale Nutzung von Dashcams: Die Aufnahmen sollten in kurzen Abständen überschrieben und nur nach einem Crash oder einer Gefahrenbremsung dauerhaft gespeichert werden.

Nun lässt sich aber unmöglich die Glaskugel befragen, wann eine brenzlige Situation bevorsteht, um den Beifahrer zu bitten, aufs Aufnahmeknöpfchen zu drücken. Stattdessen übernehmen technische Möglichkeiten diese Aufgabe. So gibt es Dashcams, die einen sogenannten G-Sensor beinhalten. Dieser Sensor reagiert auf Beschleunigungskräfte sowie Neigung und startet die Aufnahme automatisch, wenn er bestimmte Brems- oder Lenkmanöver registriert. Diese Methode findet aber nicht bei allen Herstellern Anklang, da die Aufnahme eventuell nicht alle relevanten Ereignisse festhält.

Eine andere Möglichkeit ist die Schleifenaufnahme. Dabei nimmt die Kamera zwar dauerhaft auf, aber das Videomaterial wird alle paar Minuten überschrieben. Somit lassen sich keine längeren, zusammenhängenden Szenen speichern.

Mit diesen Vorgaben sollte die Situation nun klar sein, eigentlich. Denn ein großer Hersteller gibt auf Nachfrage bekannt, dass das aktuelle Urteil zwar in die richtige Richtung gehe, die Vorgaben zur Aufnahme und Speicherung jedoch nicht eindeutig genug seien. Dennoch erwartet die Branche künftig wachsendes Interesse unter deutschen Autofahrern.

Günstige Dashcams sind bereits ab 30 Euro erhältlich, umfangreichausgestattete Modelle können aber auch an die 400 Euro kosten. Mit steigendem Preis wächst in der Regel auch die Liste der Zusatzfunktionen. So sind bestimmte Modelle mit einem GPS-Modul ausgestattet, das den Standort und die Geschwindigkeit aufzeichnet. Diese Informationen können Aufschluss über den genauen Unfallhergang geben.

Dashcam
pandavector, anuwattn, nithid18, fotohansel
Mit entsprechenden Apps wird auch das Smartphone unterwegs zur Dashcam.

Besitzt die Kamera einen eigenen Akku oder lässt sie sich an die 12-Volt-Steckdose anschließen, sind Videoaufnahmen auch auf dem Parkplatz möglich. Die Topmodelle können aber noch weit mehr als Filme zu drehen: Fahrerassistenten, wie Auffahrwarner und Spurhalteassistent sind bei einigen Geräten integriert.

Wesentliches Kriterium für die Wahl einer Dashcam ist die Bildqualität. Denn damit die Aufnahme klar zu sehen ist und Details wie Kennzeichen erkennbar sind, sollte die Kamera eine Auflösung in HD (720p) oder noch besser Full HD (1080p) bieten. Unterschiede bei der Aufnahmequalität zeigen sich aber auch unter schlechten Lichtbedingungen. Denn nicht alle Modelle sind ausreichend lichtempfindlich, um auch in der Dämmerung oder bei Nacht ordentliche Bilder zu liefern.

Egal ob einfaches Aufzeichnungsgerät oder umfangreiche Fahrassistenz, eines sollten sich Caravaner in jedem Fall bewusst sein: Kommt es zum Unfall, kann die Polizei das Video beschlagnahmen und gegebenenfalls auch gegen den Besitzer selbst verwenden.

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Rechtslage im Ausland

Die Verwendung von Dashcams ist international nicht einheitlich geregelt. Während in einigen Ländern uneingeschränkt gefilmt werden darf, befindet sich die rechtliche Situation in manchen Staaten in einer Grauzone. In Österreich darf nur mit vorheriger Genehmigung gefilmt werden – diese wird jedoch kaum erteilt.

Unproblematisch

  • Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden (wenn Aufnahme regelmäßig überschrieben wird), Serbien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

Genehmigungspflichtig

  • Österreich

Problematisch (wird abgeraten)

  • Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweiz
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Erscheinungsdatum 09.05.2023

92 Seiten