Wie der ADAC meldet, wird seit der letzten Saison Campen in Kroatien auf Privatgrundstücken, die nicht zum Campen freigegeben sind, geahndet. Dort befindliche Wohnanhänger werden mit einer zweimonatigen Frist versiegelt und dürfen nur von den Inspekteuren geöffnet werden, damit verderbliche Lebensmittel oder persönliche Gegenstände entnommen werden können. Das Erbrechen des Siegels steht unter Strafe.
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