Caravanfreundliche B-Führerschein-Änderungen treten in Kraft

Caravan-Fahrerlaubnis B-Führerschein wird erweitert

Ab diesem Wochenende treten für Caravaner bedeutende Änderungen im Führerscheinrecht in Kraft. So wird der bisher geltende B-Führerschein gleich auf zwei Arten caravanfreundlich verändert.

Leserwahl: Caravan des Jahres 2012, CAR 06/2012 - Caravans bis 15 000 Euro MotorPresseStuttgart

Zum einen wird die Anhänger-Regelung des B-Führerscheins vereinfacht. So berechtigt bereits der normale B-Führerschein Anhänger, also auch Caravans, mit einem unbeschränkten Gesamtgewicht zu ziehen, falls die zulässige Gesamtmasse der PKW-Anhänger Kombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

Zum anderen tritt die B96-Fahrerlaubnis in Kraft. Mit ihr können PKW-Anhänger-Kombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen bewegt werden. Zum Erwerb reicht B-Führerscheinbesitzern die Teilnahme an einer eintägigen Fahrschulung, eine Prüfung ist nicht notwendig.

Die siebenstündige Schulung ist unterteilt in 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden praktische Übungen. Hinzu kommt noch eine einstündige Fahrt durch den öffentlichen Straßenverkehr in Begleitung des Fahrlehrers. Nach Abschluss der Schulung wird die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt. „Wir gehen davon aus, dass nach Ostern 2013 die ersten Gruppenschulungen für die B96-Fahrerlaubnis stattfinden werden“, so Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbands CIVD.

Rund 90 Prozent aller im Markt angebotenen Caravans könnten laut CIVD mit der neuen Regelung aus B-Führerschein und B-96-Fahrerlaubnis bewegt werden.

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