Mit Hilfe des neu entwickelten Klasse-B-Konfigurators kann ab sofort jeder Autofahrer zu Hause am PC ermitteln, welcher Hobby-Caravan für seinen Pkw als Gespannpartner in Frage kommt.
Mit Hilfe des neu entwickelten Klasse-B-Konfigurators kann ab sofort jeder Autofahrer zu Hause am PC ermitteln, welcher Hobby-Caravan für seinen Pkw als Gespannpartner in Frage kommt.
Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie mit ihrem normalen Führerschein der Klasse B eine ganze Reihe von Caravans ziehen dürfen.
Die Voraussetzungen dafür sind klar definiert:
1. Die Leermasse (Leergewicht) des Zugwagens muss größer als die technisch zulässige Gesamtmasse (Gesamtgewicht) des Caravans sein. Mit anderen Worten: Der voll beladene Caravan muss immer etwas leichter sein als das unbeladene Zugfahrzeug.
2. Die technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination – damit ist das Gewicht des voll beladenen Zugwagens und des voll beladenen Caravans gemeint – darf 3.500 Kilogramm nicht überschreiten. Man nennt diesen Wert auch technisch zulässiges Gesamtzuggewicht.
3. Grundsätzlich muss die vom Autohersteller für das jeweilige Modell angegebene zulässige Anhängelast eingehalten werden. Anhänger über 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht müssen über eine eigene Bremse verfügen.
Das Hobby-Wohnwagenwerk macht es Autofahrern ab sofort ganz leicht, einen zum eigenen Pkw passenden Wohnwagen aus seinem 58 Modelle umfassenden Gesamtangebot herauszufiltern. Möglich wird dies durch den neu entwickelten Klasse B Konfigurator, der seit kurzem unter www.hobby-caravan.de allen Interessenten kostenlos zur Verfügung steht.