Im Herbst verursacht der Nebel auf den Straßen immer wieder Unfälle. CARAVANING erklärt, was bei schlecher Sicht hilft, wie man richtig reagiert und wann man die Nebelscheinwerfer einschalten darf.
Im Herbst verursacht der Nebel auf den Straßen immer wieder Unfälle. CARAVANING erklärt, was bei schlecher Sicht hilft, wie man richtig reagiert und wann man die Nebelscheinwerfer einschalten darf.
Laut Deutscher Verkehrsschwach verunglückten im Jahr 2015 insgesamt 456 Menschen auf deutschen Straßen aufgrund von schlechter Sicht durch Nebel, elf davon starben. Dabei gibt es einige Regeln, die für mehr Sicherheit bei schlechten Sichtverhältnissen sorgen.
Das Fahren bei Nebel erfordert viel Aufmerksamkeit und Konzentration. Fahrer sollten Ablenkungen vermeiden, wie etwa laute Musik oder während der Fahrt zu telefonieren. Noch wichtiger ist es, die Geschwindigkeit anzupassen und genügend Abstand zu halten.
Der Nebel sorgt dafür, dass Dinge anders wahrgenommen werden und weiter weg scheinen, als sie tatsächlich sind. Daher ist es nicht ratsam sich am Rücklicht vorausfahrender Autos zu orientieren. Leitpfosten am Fahrbahnrand eignen sich besser dafür, um Abstände richtig einzuschätzen. Auf Landstraßen und Autobahnen beträgt ihre Entfernung voneinander 50 Meter.
Wenn Sie also 50 Meter weit sehen können, sollten Sie keinesfalls schneller als 50 km/h fahren. Bei einer Sichtweite unter 50 Meter ist die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sogar vorgeschrieben (StVO § 3 Abs. 1), wobei es dann meist sinnvoll ist, noch langsamer zu fahren.
Viele Autofahrers sind sich unsicher, ab wann der Nebelscheinwerfer angeschaltet werden soll. In der Straßenverkehrsordnung in §17 Absatz 3 ist es eindeutig geregelt: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Sie sollten bei schlechter Sicht zudem nicht schneller als 50km/h fahren.
Zusätzlich schreibt die Straßenverkehrsordnung vor: „Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.“ (StVO §17,3). In diesem Fall dürfen auch die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Nebelschlussleuchten dürfen Autofahrer erst benutzen, wenn die Sichtweite nebelbedingt weniger als 50 Meter beträgt. Sobald sich die Sichtverhältnisse gebessert haben, müssen Autofahrer die Schlussleuchten ausschalten, damit sie den nachfolgenden Verkehr nicht blenden.
Bei den Lichteinstellungen sollten sich Fahrer von neuen Autos nicht nur auf die Automatik verlassen: „Viele Fahrer moderner Autos verlassen sich auf die Lichtautomatik, doch die reagiert häufig nur auf Helligkeitsunterschiede und greift deshalb bei Nebel nicht und muss manuell eingeschaltet werden“, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer.
Da die Fahrt im Nebel hohe Konzentration fordert, empfiehlt die Deutsche Verkehrswacht bei eine Pause einzulegen, wenn die Augen ermüden oder Sie sich unsicher fühlen. Dabei kann man die Pause auch dazu nutzen, Scheinwerfer und Leuchten abzuwischen und Schmutz und Feuchtigkeit zu beseitigen.