Skurrile Verkehrsbestimmungen im Ausland
Andere Länder – andere Regeln

Im Ausland gelten zum Teil andere Verkehrsbestimmungen als bei uns in Deutschland. Vorab darüber informieren ist ratsam. Einige der Regeln sind ziemlich speziell – promobil zeigt die skurrilsten.

Reise-Trend 7
Foto: CIVD, Archiv

Ob teuer oder einfach nur gewöhnungsbedürftig: Im Ausland gibt es zum Teil skurrile Verkehrsbestimmungen. Der österreichische Automobil-Club ÖAMTC rät dazu, sich vor einem Auslandsaufenthalt mit dem PKW unbedingt über die dortigen Verkehrsregeln zu informieren. Sonst könnten Autofahrer eine böse Überraschung erleben.

Skurrile Verkehrsregeln im Ausland

Schweiz: Seit Anfang 2016 sollten es Autofahrer in der Schweiz möglichst vermeiden, rückwärts zu fahren. Durch überdurchschnittlich häufiges Rückwärtsfahren kam es dort öfter zu tödlichen Unfällen. 

Frankreich: Wer sich am Steuer durch Aktivitäten (z.B. Essen, Schminken, Herumkramen im Handschuhfach) ablenken lässt, kann mit einer Geldbuße von 75 Euro bestraft werden. Auch zu lautes Musik hören oder fahren mit Flip Flops kann mit 75 Euro Bußgeld beanstandet werden.

Italien: Hier gilt eine 0,5 Promille Grenze beim Autofahren, bei Missachtung drohen 530 Euro Strafe und das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden. Verstöße wie überhöhte Geschwindigkeit kosten in Italien zwischen 22 und 7 Uhr ein Drittel mehr.

Spanien: Während des Tankens müssen alle elektrischen und elektromagnetischen Geräte, wie Mobiltelefone und Radios, abgeschaltet werden. 

USA: In den USA dürfen keine alkoholhaltigen Getränke im Fahrzeug geöffnet werden. Geöffneter Alkohol darf ausschließlich im Kofferraum transportiert werden. Unter 21-Jährige dürfen generell keinen Alkohol im Auto transportieren.

Kuba: Wer in Kuba in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, darf das Land bis zum Ende des Gerichtsverfahrens nicht verlassen. Verkehrsunfälle werden von Straf- und nicht von Zivilgerichten abgehandelt. Bis zum Abschluss des Verfahrens können Monate vergehen.