Vor dem Campingurlaub ist es natürlich bequem den Wohnwagen vor der Haustür abzustellen, doch dabei muss auf die Verkehrsregeln geachtet werden. Ein Wohnwagen darf nur an bestimmten Stellen am Straßenrand geparkt werden, sonst drohen Bußgelder und Verwarnungen.
So parken Sie den Caravan richtig
Der ADAC gibt Tipps, wie der Wohnwagen richtig abgestellt wird:
- Der Anhänger darf ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen am Fahrbahnrand geparkt werden. 20 Euro Bußgeld
- Die Parkfläche darf nicht durch Zusatzschilder für bestimmte Fahrzeugarten wie zum Beispiel Pkw oder Busse reserviert sein.
- Bei einer Parkflächenmarkierung darf der Wohnwagen nicht über die aufgezeichneten Linien hinausragen. Passt der Anhänger nicht in die Parklücke, ist das Abstellen verboten. 10 bis 30 Euro Bußgeld
- Soweit Verkehrszeichen das Parken auf Gehwegen ausnahmsweise erlauben, gilt das nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen.
- Das Parken von Gespannen ist grundsätzlich am Straßenrand ohne Zeitbegrenzung erlaubt, soweit dies nicht durch zusätzliche Verkehrszeichen geregelt ist.
Wird ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug abgeschleppt, muss der Falschparker die Kosten dafür übernehmen. Neben den allgemeinen Verkehrsregeln für Wohnwagen sollte man darauf achten, die Sicht von Fußgängern nicht einzuschränken. Vor allem für Kinder ist es wichtig gut auf die Straße zu sehen und von ankommenden PKWs beim überqueren der Straße erkannt zu werden.
Eine deutschlandweite Liste mit Abstellplätzen für Wohnwagen finden Sie hier.