Wer mit dem Caravan unterwegs ist, übernachtet auf Campingplätzen. So weit die gängige Praxis. Doch manchmal sieht es anders aus: Gerade auf längeren Strecken schlägt die Müdigkeit auch dann zu, wenn kein Campingplatz in der Nähe ist. In solchen Augenblicken fragen sich die meisten Camper: Wo darf ich eigentlich in meinem Caravan übernachten? Und wann wird aus Übernachten Campieren?
Parken – Diese Vorschriften gibt es
Das Parken gehört zum "Gemeingebrauch" eines Fahrzeugs – und somit auch des Caravan-Gespanns – und ist in Deutschland überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt nämlich nicht, wo man seinen fahrbaren Untersatz abstellen darf, sondern enthält Bestimmungen, wo es untersagt ist.

Zum Beispiel auf dem Gehweg: Auch wenn vielerorts mit zwei Reifen auf dem Gehsteig geparkt wird, ist es eigentlich nur dort erlaubt, wo ein Schild es explizit gestattet. Doch selbst mit diesem Verkehrszeichen bezieht sich die Erlaubnis nur auf Fahrzeuge bis zu 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Führt man sich das Gewicht eines gängigen Gespanns vor Augen, dürfte klar sein, dass nur die leichten Gespanne halb auf dem Gehweg parken dürfen.
Neben den bekannten Park- und Halteverboten fordert Paragraf 1 der StVO eine gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet, dass man sich so verhalten soll, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Im Grunde eine selbstverständliche Forderung. Wer sich daran hält, kann sein Gespann guten Gewissens am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen abstellen.

Parken versus Übernachten
Stellt man das Gespann nicht nur ab, sondern schläft auch darin, sieht die Sache etwas anders aus. Einmaliges Übernachten im Caravan zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt. Man geht dabei von einem Zeitraum von etwa zehn Stunden aus.
Aber Achtung: Damit aus der erlaubten einmaligen Übernachtung nicht doch eine genehmigungspflichtige Sondernutzung wird, sollte man auf Dinge wie das Aufstellen von Campingmöbeln oder das Herauskurbeln der Markise auf jeden Fall verzichten. Die Nutzung der Campingausrüstung im Caravan, also zum Beispiel der Küche oder des Bads, ist aber erlaubt.

Das Recht auf eine einmalige Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit darf von Landesgesetzen nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden. Landesvorschriften können abseits von öffentlichen Straßen und Wegen dennoch zusätzliche Einschränkungen vorsehen. Prinzipiell müssen Verbote jedweder Art klar durch eine entsprechende Beschilderung erkenntlich sein.
Wer auf einem öffentlichen Parkplatz länger übernachtet, nutzt diesen zu Wohn- und nicht zu Verkehrszwecken. Es handelt sich hier dann nicht um Dauerparken, sondern um eine Sondernutzung.

Schön für Camper ist folgendes Verkehrszeichen: ein blaues Parkplatzschild mit einem weißen Zusatzschild mit stilisiertem Gespann. Es bedeutet, dass nur die abgebildeten Fahrzeuge – hier also Caravan und Zugwagen – parken dürfen. Auf Privatgrundstücken wie Tankstellen und Restaurants ist das Abstellen des Gespanns nur mit der Zustimmung des Eigentümers erlaubt.
Richtig parken an Autobahnraststätten
Für Verwirrung sorgt bei Caravan-Fahrern auch immer wieder die Parksituation an Autobahnraststätten: Wo soll man sich hinstellen, wenn nur Pkw- und Lkw-Parkplätze ausgeschildert sind?

Legal parken dürfen Gespannfahrer in dieser Situation eigentlich nirgendwo. Eine Anfrage beim Verkehrsministerium erbrachte nur den Hinweis, dass "die Durchführung der Straßenverkehrsordnung Aufgabe der Länder" sei. So obliege es auch der eigenverantwortlichen Entscheidung der zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen seien. Im oben geschilderten Fall bleibt also nur, möglichst platzsparend – eventuell sogar mit abgekoppeltem Anhänger – auf einem Pkw-Parkplatz zu parken oder weiterzufahren.
Lkw-Parkplätze besser meiden
Das Lkw-Symbol an Autobahnratstätten erlaubt das Parken für Fahrzeuge und Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Das Zugfahrzeug darf aber kein Personenwagen sein. Noch aus einem anderen Grund sollte man die Lkw-Parkplätze meiden: Lkw-Fahrer sind bekannterweise zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen verpflichtet und auf diese Parkflächen angewiesen.

So weit es möglich ist, sollte man sich als Gespannfahrer im Sinne des allgemeinen Rücksichtnahmegebots in so einem Fall lieber auf einen anderen Parkplatz stellen. Ist das nicht möglich, heißt es, so kompakt wie möglich zu parken, um nicht unnötig viel Platz in Anspruch zu nehmen und den Zorn der Profi-Fahrer auf sich zu ziehen.
Guter Stopp für unterwegs: Der Autohof
Ungestörten Schlaf kann man beim Übernachten an Autobahnraststätten trotzdem nicht erwarten. Eine Alternative zu überfüllten und lauten Autobahnparkplätzen sind privat betriebene Autohöfe. Die findet man gut ausgeschildert immer öfter an Autobahnausfahrten. Auch wenn die Parkplätze an Autohöfen teilweise kostenpflichtig sind, entgeht man hier doch dem Trubel der Autobahnrastplätze ohne großen Aufwand. Neben Gastronomie und Shops findet man hier teilweise auch Entsorgungsstationen und für Campingfahrzeuge reservierte Parkflächen – so kann der Zwischenstopp auch tatsächlich erholsam werden.
Mit dem Caravan auf Reisemobil-Stellplätzen?
Immer wieder fragen CARAVANING-LeserInnen in der Redaktion nach, wie das denn eigentlich mit Wohnmobil-Stellplätzen sei: Darf man da mit einem (autarken) Gespann stehen? Die ebenso klare wie ernüchternde Antwort: Nein. Ist ein Parkplatz mit dem Wohnmobilstellplatz-Schild gekennzeichnet, so dürfen hier nur Reisemobile stehen.

Ausnahme: Caravan-Gespanne dürfen dann auf Reisemobil-Stellplätzen parken, wenn ein Zusatzschild es ausdrücklich erlaubt. Das ist jedoch eher die Ausnahme als die Regel. Tipp: Laden Sie sich die promobil-Stellplatz-App herunter, und fragen Sie vorab telefonisch beim Stellplatz nach, ob Caravans erlaubt sind.
Wie lange darf der abgekoppelte Caravan am Straßenrand stehen?
Ein abgekoppelter Caravan darf bis zu zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Wird er bewegt, beginnt diese Frist von Neuem. Es reicht allerdings nicht, nur einmal mit dem Gespann um den Block zu fahren, mindestens einen halben Tag sollte man schon unterwegs sein. Bevor es wegen eines abgestellten Caravans Ärger mit den Nachbarn gibt, sollte man im eigenen Interesse das Gespräch suchen und Missverständnisse aus der Welt schaffen.
Übrigens: Wohnwagen, die schwerer als 3,5 Tonnen sind und ganz oder teilweise auf der Fahrbahn parken, müssen innerhalb einer Ortschaft im Dunklen von einer eigenen Lichtquelle beleuchtet werden. Licht aus dem Innenraum reicht hierfür nicht aus. Alternativ können Parkwarntaffeln angebracht werden, die die seitlichen Begrenzungen des Caravans markieren.
Fazit
Gut zu wissen auf längeren Fahrten mit dem Wohnwagen-Gespann: Einmaliges Übernachten im Caravan zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt.