Dauercamper, die ihren Erstwohnsitz auf einem Campingplatz angemeldet haben, dürfen während der Corona-Zeit auf diesem bleiben. Das kann allerdings mit Einschränkungen verbunden sein, wie etwa verschlossenen Sanitärhäusern.
Dauercamper, die ihren Erstwohnsitz auf einem Campingplatz angemeldet haben, dürfen während der Corona-Zeit auf diesem bleiben. Das kann allerdings mit Einschränkungen verbunden sein, wie etwa verschlossenen Sanitärhäusern.
Aufgrund der Infektions-Entwicklung der Corona-Pandemie sind seit dem 2. November 2020 Reisen "zu touristischen Zwecken" in Deutschland untersagt. Ziel ist die Verbreitung des Virus einzudämmen. Wie im Frühjahr bedeutet dies, dass Campingplätze wie Hotels und andere Übernachtungsbetriebe in Deutschland keine Gäste mehr empfangen dürfen – zumindest für touristische Übernachtungen.
Doch was ist mit den Menschen, die dauerhaft in einem Wohnwagen auf einem Campingplatz leben? Schließlich ist es in der Bundesrepublik seit einiger Zeit legal, den Erstwohnsitz auf einem Campingplatz anzumelden. Das Dauercamping-Problem ist vergleichbar mit Wohnmobilisten, die durchgehend in ihrem Reisemobil leben.
Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Laut dem Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V., kurz BVCD, gibt es laut den neuesten Verordnungen (Recherchestand: 02.03.2021) derzeit nur in Baden-Württemberg klare Regeln für Dauercamper in der Landesverordnung. Hier ist Dauercamping unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
Sobald es zu Lockerungen kommt, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Bundesland | Bestimmungen zum Dauercamping |
---|---|
Baden-Württemberg | Dauercamper können weiter ihre Parzellen nutzen. |
Bayern | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Berlin | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Brandenburg | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Bremen | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Hamburg | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Hessen | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Mecklenburg-Vorpommern | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Niedersachsen | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Nordrhein-Westfalen | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Rheinland-Pfalz | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Saarland | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Sachsen | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Sachsen-Anhalt | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Schleswig-Holstein | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Thüringen | Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercampern keine Angabe. |
Quelle: BVCD, Recherche vom 02.03.2021 |
Bei den meisten Bundesländern sind die Campingplätze teilweise geöffnet, wenn es sich nicht um touristische Aufenthalte handelt. In den einzelnen Landesverordnungen sind da beispielsweise Fälle aufgelistet wie notwendige Familienbesuche, Arztbesuche, Besuche im Krankenhaus bei Angehörigen und zwingend "sozial ethisch veranlasste Aufenthalte" wie etwa die Teilnahme an einer Beerdigung. Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern. Hier sind die Plätze sogar für Besuche der Kernfamilie geschlossen.
Auf den Campingplätzen gelten strengen Hygienemaßnahmen, mit denen man sich vorher vertraut machen sollte. Bei einigen Plätzen sind unter anderem die gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen geschlossen.
Sich im eigenen Wohnwagen und davor aufzuhalten hingegen, stellt für die derzeit geltende Bestimmungen zur Kontaktminimierung kein Problem dar. Da Wohnwagen auf einem Campingplatz mit einem gewissen Abstand zueinander aufgestellt werden müssen, ist Camping für die Zeiten der Kontaktbeschränkungen prädestiniert. So weit die Theorie. In der Praxis gibt es deutliche Unterschiede.
Menschen, die dauerhaft auf dem Campingplatz wohnen, lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Es gibt Campingplätze, die ausdrücklich erlauben, dass Camper dauerhaft auf dem Platz wohnen und dort ihren Erstwohnsitz haben. Ein Beispiel hierfür ist der Campingplatz Murgtal in Rastatt. Der Platz bietet für seine Dauercamper sogar einen Ort für die eigenen Briefkästen an.
Auf der anderen Seite gibt es die Plätze, die zwar Jahrescamper erlauben, aber damit Menschen ansprechen, die ihren Wohnwagen dauerhaft als Zweitwohnsitz nutzen wollen. Dass diese Plätze häufig unerlaubterweise auch als Erstwohnsitz genutzt werden, brachte die Corona-Krise im Frühjahr auf dem Campingplatz "Spitzer Stein" in Grüneberg zutage, dies berichtete die Gießener Allgemeine.
Dort schickte der Bürgermeister Anfang April 2020 an alle Dauercamper einen Brief mit der Information zu Schließung des Platzes aufgrund der Corona-Krise. Etwa 20 Briefe kamen postwendend zurück, da die offiziellen Meldeadressen nicht mehr oder überhaupt nicht existieren. Nach einigem Hin und Her werden diese Bewohner dort jetzt geduldet. Denn es gilt: Obdachlosigkeit während Corona ist zu vermeiden. Aus diesem Grund hat der Platz in Grüneberg für die Dauercamper das Sanitärgebäude mittlerweile wieder geöffnet. Was nach der Krise mit diesen Personen passiert, konnte uns die Stadt Grüneberg auf Nachfrage noch nicht mitteilen.
Allgemein gilt: Auf Campingplätzen, auf denen das dauerhafte Wohnen und somit der Erstwohnsitz erlaubt sind, dürfen die Bewohner auch bleiben. Allerdings unterscheidet sich von Platz zu Platz und von Bundesland zu Bundesland, ob die Sanitärgebäude geöffnet sind. Denn oft ist es gerade hier schwierig, die geforderten Hygiene- und Kontaktbestimmungen einzuhalten.
Da beim ersten Lockdown zunächst alles geschlossen wurde, waren auch Campingplätze anfangs davon betroffen. Die schrittweise Öffnung erfolgte je nach Bundesland, die Lage war dabei unübersichtlich. Der Newsverlauf im Rückblick.
Start des Lockdown light: Laut BVCD gibt es in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen klare Regeln für Dauercamper in der Landesverordnung. Hier ist Dauercamping unter bestimmten Voraussetzungen im November gestattet. Bei den Ministerien der übrigen Bundesländern laufen Verbands-Anfragen.
Öffnungen der Campingplätze 2020
(bis zum Lockdown-Light November 2020)
Bundesland | Dauercamping | Touristisches Camping |
---|---|---|
erlaubt seit/ab | erlaubt seit/ab | |
Baden-Württemberg | 18. Mai 2020 | 18. Mai 2020 (autarke Fahrzeuge mit Bad) 29. Mai 2020 (Öffnung der Plätze unter Auflagen) |
Bayern | 11. Mai 2020 | 30. Mai 2020 |
Berlin | 25. Mai 2020 | 25. Mai 2020 |
Brandenburg | 15. Mai 2020 | 15. Mai 2020 (autarke Fahrzeuge mit Bad) 25. Mai 2020 (Öffnung der Plätze inkl. Gemeinschaftseinrichtungen) |
Bremen | 18. Mai 2020 | 18. Mai 2020 |
Hamburg | n.n. | 13. Mai 2020 |
Hessen | 15. Mai 2020 | 15. Mai 2020 |
Mecklenburg-Vorpommern | 01. Mai 2020 | 18. Mai 2020 (Gäste aus MV) 25. Mai 2020 (Gäste aus Deutschland, 60 Prozent Auslastung) |
Niedersachsen | 6. Mai 2020 | 11. Mai 2020 (50 Prozent Auslastung) |
Nordrhein-Westfalen | 11. April 2020 | 11. Mai 2020 (Gäste aus Deutschland) |
Rheinland-Pfalz | 13. Mai 2020 | 18. Mai 2020 (50 Prozent Auslastung, weitere Auflagen) |
Saarland | 18. Mai 2020 | 18. Mai 2020 |
Sachsen | 22. April 2020 | 15. Mai 2020 |
Sachsen-Anhalt | 16. April 2020 | 15. Mai 2020 (Gäste aus SA) 28. Mai 2020 (Gäste aus Deutschland) |
Schleswig-Holstein | 4. Mai 2020 | 18. Mai 2020 |
Thüringen | 30. April 2020 | 15. Mai 2020 |
HINWEIS: Alle Angaben ohne Gewähr. | Verordnungen und Hygienemaßnahmen variieren je nach Bundesland. Am besten informieren Sie sich vorab beim jeweiligen Campingplatz, ob spezielle Regeln gelten (z.B. eigene Sanitäranlage nötig, Check-In-Zeiten). |
Seit dem 11. April 2020 ist in Nordrhein-Westfalen laut einer Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Camping für Dauercamper wieder erlaubt. Dort steht: "Dauercamper unterfallen nicht §8 CoronaSchVO; derartige Übernachtungen stellen keine ‘touristische Nutzung’ dar und sind mithin zulässig. D.h. wer dauerhaft einen Campingwagen angemietet hat, darf diesen jetzt – unter den sonstigen Beschränkungen – auch nutzen."
Nach dem ersten Beschluss aus Nordrhein-Westfalen, der für Camper wieder die Tore zum eigenen Dauerstellplatz geöffnet hat, gab es weitere Bundesländer, die dem Beispiel folgen. So hat das Land Sachsen-Anhalt am 16. April 2020 beschlossen, dass Dauercamper ihre Parzellen nutzen dürfen.
Bereits am 22. April 2020 folgte auch Sachsen. In den FAQ der offiziellen Website von Sachsen lässt sich hierzu lesen, dass Dauercampen erlaubt ist, "wenn die erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können."
Seit dem 30. April 2020 ist in Thüringen Dauercampern das Nutzen Ihrer Parzelle erlaubt. Dies bestätigte die Thüringer Staatskanzlei einem Campingplatz mit Dauerstellplätzen, auf Nachfrage bezüglich der Corona-Verordnung vom 18. April.
Rund 11.000 Dauercamper gibt es im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern laut einem NDR-Bericht. Die dortige Ministerpräsidentin Manuela Schwesig verkündete am 22. April 2020, dass Dauercamper ab dem 1. Mai 2020 wieder ihre Campingplatzparzelle nutzen dürfen. Voraussetzungen seien, dass die Dauercamper ihren Hauptwohnsitz ebenso in Meck-Pomm haben und sie unter ihrem Campingplatz als Zweitwohnsitz gemeldet sind.
Auch Schleswig-Holstein hat entschieden, dass es für Dauercamper wieder zulässig ist, ab dem 4. Mai 2020 ihren Dauerstellplatz auf dem Campingplatz zu nutzen. Die Sanitäranlagen müssen auf den Plätzen allerdings geschlossen bleiben. Aber (Stand 5. Mai 2020): Die Einreise aus touristischen Zwecken ist weiterhin verboten.
Ab dem 6. Mai 2020 dürfen Dauercamper auch in Niedersachsen wieder ihr Campingmobil offiziell benutzen. Über diesen ersten Schritt zur Öffnung des touristischen Sektors, der über der bundesweiten Einigung liegt, berichtete der NDR. Neben Dauerparzellen auf dem Campingplatz gibt es weitere Lockerungen, die beispielsweise Nutzung der Ferienwohnung oder von Autokinos oder Waschanlagen umfasst. Ab dem 11. Mai 2020 ist die Nutzung der Campingplätze in Niedersachsen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent auch zu touristischen Zwecken wieder möglich.
Im Verlauf der letzten Wochen haben sich immer weitere Bundesländer zur Regelung mit Dauercampern und der Öffnung der Campingplätze geäußert.
Sicher ist: Die Gesundheit der Menschen steht weiterhin im Vordergrund und darauf müssen sich alle zukünftigen Maßnahmen konzentrieren. Die Lage der Dauercamper ist sowohl vom jeweiligen Campingplatz samt dortigen Bedingungen als auch vom Bundesland und der Kommune abhängig.