Corona und Dauercamping
Regelwirrwarr in der dritten Welle

Dauercamping gilt nicht als touristischer Aufenthalt. Theoretisch dürfen DauercamperInnen während Corona auf ihre Parzelle. Doch die Regeln unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Hier der Überblick.

Reise fränkisches Weinland
Foto: Joachim Negwer
In diesem Artikel:
  • Kein Urlaub, aber Dauercamping möglich?
  • Dauercamping-Regeln der Bundesländer
  • Was ist mit Camping allgemein?
  • Erstwohnsitz nur auf bestimmten Campingplätzen erlaubt
  • Corona-Entwicklung seit dem Frühjahr 2020
  • Fazit

Aufgrund der Infektions-Entwicklung der Corona-Pandemie sind seit November 2020 Reisen "zu touristischen Zwecken" in Deutschland untersagt. Das bedeutet, dass Campingplätze genauso wie Hotels und andere Übernachtungsbetriebe in Deutschland keine Gäste mehr empfangen dürfen – zumindest für touristische Übernachtungen.

Doch was ist mit den Menschen, die dauerhaft in einem Wohnwagen auf einem Campingplatz leben? Schließlich ist es in der Bundesrepublik seit einiger Zeit legal, den Erstwohnsitz auf einem Campingplatz anzumelden. Das Dauercamping-Problem ist vergleichbar mit WohnmobilistInnen, die durchgehend in ihrem Reisemobil leben.

Corona-Krise und Camping

Kein Urlaub, aber Dauercamping möglich?

Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Die neuste Anpassung der Corona-Verordnung betrifft Dauercamping in Mecklenburg-Vorpommern. Laut NDR müssen bis Samstag, 24.04., DauercamperInnen aus anderen Bundesländern ihre dortige Parzelle verlassen. Doch auch CamperInnen mit Wohnsitz in MV sind betroffen: Sie dürfen tagsüber auf den Platz, das Übernachten ist allerdings verboten.

Weiter südlich haben im April haben 14 CampingplatzbetreiberInnen in Baden-Württemberg mit Unterstützung des Bundesverbands der Campingwirtschaft in Deutschland e.V., kurz BVCD, und dem dortigen Landesverband zudem eine Sammelklage gegen das Dauercamping-Verbot eingereicht. Die Klägerschaft stellt die Verhältnismäßigkeit des Verbots von Dauercamping mit Ausnahme für Menschen mit Erstwohnsitz infrage. Dies rührt auch daher, dass für DauercamperInnen in unterschiedlichen Bundesländern verschiedene Vorschriften gelten.

Dauercamping-Regeln der Bundesländer

Laut dem BVCD gibt es entsprechend der neuesten Verordnungen (Recherchestand: 22.04.2021) wenigstens in einigen Bundesländern klare Regeln. So ist Dauercamping uneingeschränkt in Niedersachsen und Thüringen erlaubt. Hessen erlaubt Dauercamping explizit zur Eigennutzung.

In allen anderen Bundesländern ist es etwas komplizierter. Dort ist unter bestimmten Umständen Dauercamping erlaubt. Beispielsweise in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt ist in den Landesverordnungen festgelegt, dass Dauercamping möglich ist für alle, die ihren Erst- oder Zweitwohnsitz auf einem Platz haben.

Für Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist geregelt, dass Dauercamping abhängig davon möglich ist, wie lange der Mietvertrag für die Parzelle gültig ist. Die Zeiträume variieren allerdings. In der untenstehenden Tabelle haben wir die genauen Bestimmungen deutschlandweit zusammengefasst.

In Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pflanz und im Saarland ist Dauercamping derzeit nicht zulässig.

Keine Angaben in der Landesverordnung zum Thema Dauercamping machen die Stadtstaaten Berlin, Bremen, Hamburg und die Verordung in Sachsen.

Dauercamping 2021 - erlaubt oder nicht?

Bundesland

Bestimmungen zum Dauercamping

Baden-Württemberg

Dauercamping ist erlaubt in Härtefällen (z.B. Erstwohnsitz auf dem Campingplatz).

Bayern

Dauercamping ist erlaubt für strikt notwendige Zwecke (Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz).

Berlin

Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercamping keine Angabe.

Brandenburg

Dauercamping erlaubt, wenn ein mind. ein einjähriger Miet- bzw. Pachtvertrag vorliegt.

Bremen

Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercamping keine Angabe.

Hamburg

Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercamping keine Angabe.

Hessen

Dauercamping ist als Eigennutzung erlaubt.

Mecklenburg-Vorpommern

Dauercamping ist nicht erlaubt.

Niedersachsen

Dauercamping uneingeschränkt erlaubt.

Nordrhein-Westfalen

Dauercamping erlaubt, wenn ein mindestens sechsmonatiger Miet- bzw. Pachtvertrag vorliegt.

Rheinland-Pfalz

Dauercamping ist nicht erlaubt.

Saarland

Dauercamping ist nicht erlaubt.

Sachsen

Eingeschränkt geöffnet, zu Dauercamping keine Angabe.

Sachsen-Anhalt

Dauercamping ist erlaubt für strikt notwendige Zwecke (Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz) oder die aus nicht-touristischen, d.h. aus notwendigen und unaufschiebbaren familiären oder beruflichen Gründen, eine Unterkunft benötigen.

Schleswig-Holstein

Dauercamping erlaubt, wenn Miet- bzw. Pachtvertrag über mindestens fünf Monate vorliegt.

Thüringen

Dauercamping uneingeschränkt erlaubt.

Quelle: BVCD, Recherche vom 22.04.2021

Was ist mit Camping allgemein?

Bei den meisten Bundesländern sind die Campingplätze eingeschränkt geöffnet, sofern es sich nicht um touristische Aufenthalte handelt. In den einzelnen Landesverordnungen sind da beispielsweise Fälle aufgelistet wie notwendige Familienbesuche, Arztbesuche, Besuche im Krankenhaus bei Angehörigen und zwingend "sozial-ethisch veranlasste Aufenthalte" wie etwa die Teilnahme an einer Beerdigung.

Auf den Campingplätzen gelten strenge Hygienemaßnahmen, mit denen sich Campinggäste vorher vertraut machen sollte. Bei manchen Bundesländern dürfen die Plätze die gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen nicht öffnen. So ist Camping de facto nur mit autarken Fahrzeugen möglich.

Sich im eigenen Wohnwagen oder auf der Parzelle aufzuhalten, ist konform mit den derzeit geltenden Hygienemaßnahmen. Da Wohnwagen auf Campingplätzen mit einem gewissen Abstand zueinander aufgestellt werden müssen, ist Camping zu Pandemiezeiten im Grunde prädestiniert. Daher wollten einige Bundesländer zur Bund-Länder-Konferenz den kontaktlosen Urlaub auf Campingplätzen, wie auch in Ferienwohnungen, bereits zu Ostern erlauben. Doch dieser Vorstoß – und damit der Saisonstart 2021 - wurde von der Bundeskonferenz gekippt.

Erstwohnsitz nur auf bestimmten Campingplätzen erlaubt

Menschen, die dauerhaft auf dem Campingplatz wohnen, lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Es gibt Campingplätze, die ausdrücklich erlauben, dass CamperInnen dauerhaft auf dem Platz wohnen und dort ihren Erstwohnsitz haben. Ein Beispiel hierfür ist der Campingplatz Murgtal in Rastatt. Der Platz bietet für seine DauercamperInnen sogar einen Ort für die eigenen Briefkästen an.

Auf der anderen Seite gibt es die Plätze, die zwar Jahrescamping erlauben, aber damit Menschen ansprechen, die ihren Wohnwagen dauerhaft als Zweitwohnsitz nutzen wollen. Dass diese Plätze häufig unerlaubterweise auch als Erstwohnsitz genutzt werden, brachte die Corona-Krise im Frühjahr 2020 auf dem Campingplatz "Spitzer Stein" in Grüneberg zutage, dies berichtete die Gießener Allgemeine.

Dort schickte der Bürgermeister Anfang April 2020 an alle DauercamperInnen einen Brief mit der Information zu Schließung des Platzes aufgrund der Corona-Krise. Etwa 20 Briefe kamen postwendend zurück, da die offiziellen Meldeadressen nicht mehr oder überhaupt nicht existieren. Nach einigem Hin und Her wurden diese BewohnerInnen dort geduldet. Denn es gilt: Obdachlosigkeit während Corona ist zu vermeiden. Was nach der Krise mit diesen Personen passiert, konnte uns die Stadt Grüneberg auf Nachfrage damals nicht mitteilen.

Allgemein gilt: Auf Campingplätzen, auf denen das dauerhafte Wohnen und somit der Erstwohnsitz erlaubt sind, dürfen die BewohnerInnen auch bleiben. Allerdings unterscheidet sich von Platz zu Platz und von Bundesland zu Bundesland, ob die Sanitärgebäude geöffnet sind. Denn oft ist es gerade hier schwierig, die geforderten Hygiene- und Kontaktbestimmungen einzuhalten.

Corona-Entwicklung seit dem Frühjahr 2020


Rückblick der Dauercamping-News

Da beim ersten Lockdown zunächst alles geschlossen wurde, waren auch Campingplätze anfangs davon betroffen. Die schrittweise Öffnung erfolgte je nach Bundesland, die Lage war dabei unübersichtlich. Der Newsverlauf im Rückblick.

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Februar/März 2021
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Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Laut dem Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V., kurz BVCD, gibt es laut den neuesten Verordnungen (Recherchestand: 02.03.2021) derzeit nur in Baden-Württemberg klare Regeln für Dauercamper in der

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November 2020
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Start des Lockdown light: Laut BVCD gibt es in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen klare Regeln für DauercamperInnen in der Landesverordnung. Hier ist Dauercamping unter bestimmten Voraussetzungen im November gestattet. Bei den Ministerien der übrigen Bundesländern laufen Verbands-Anfragen.

Öffnungen der Campingplätze 2020
(bis zum Lockdown-Light November 2020)

Campingplatz-Öffnungen 2020

Bundesland

Dauercamping

Touristisches Camping

erlaubt seit/ab

erlaubt seit/ab

Baden-Württemberg

18. Mai 2020

18. Mai 2020 (autarke Fahrzeuge mit Bad)
29. Mai 2020 (Öffnung der Plätze unter Auflagen)

Bayern

11. Mai 2020

30. Mai 2020

Berlin

25. Mai 2020

25. Mai 2020

Brandenburg

15. Mai 2020

15. Mai 2020 (autarke Fahrzeuge mit Bad)
25. Mai 2020 (Öffnung der Plätze inkl. Gemeinschaftseinrichtungen)

Bremen

18. Mai 2020

18. Mai 2020

Hamburg

n.n.

13. Mai 2020

Hessen

15. Mai 2020

15. Mai 2020

Mecklenburg-Vorpommern

01. Mai 2020

18. Mai 2020 (Gäste aus MV)
25. Mai 2020 (Gäste aus Deutschland, 60 Prozent Auslastung)

Niedersachsen

6. Mai 2020

11. Mai 2020 (50 Prozent Auslastung)

Nordrhein-Westfalen

11. April 2020

11. Mai 2020 (Gäste aus Deutschland)

Rheinland-Pfalz

13. Mai 2020

18. Mai 2020 (50 Prozent Auslastung, weitere Auflagen)

Saarland

18. Mai 2020

18. Mai 2020

Sachsen

22. April 2020

15. Mai 2020

Sachsen-Anhalt

16. April 2020

15. Mai 2020 (Gäste aus SA)
28. Mai 2020 (Gäste aus Deutschland)

Schleswig-Holstein

4. Mai 2020

18. Mai 2020

Thüringen

30. April 2020

15. Mai 2020

HINWEIS: Alle Angaben ohne Gewähr.

Verordnungen und Hygienemaßnahmen variieren je nach Bundesland. Am besten informieren Sie sich vorab beim jeweiligen Campingplatz, ob spezielle Regeln gelten (z.B. eigene Sanitäranlage nötig, Check-In-Zeiten).

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April 2020
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Seit dem 11. April 2020 ist in Nordrhein-Westfalen laut einer Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Camping für DauercamperInnen wieder erlaubt. Dort steht: "Dauercamper unterfallen nicht §8 CoronaSchVO; derartige Übernachtungen stellen keine ‘touristische Nutzung’ dar und sind mithin zulässig. D.h. wer dauerhaft einen Campingwagen angemietet hat, darf diesen jetzt – unter den sonstigen Beschränkungen – auch nutzen."

Nach dem ersten Beschluss aus Nordrhein-Westfalen, der für Camper wieder die Tore zum eigenen Dauerstellplatz geöffnet hat, gab es weitere Bundesländer, die dem Beispiel folgen. So hat das Land Sachsen-Anhalt am 16. April 2020 beschlossen, dass DauercamperInnen ihre Parzellen nutzen dürfen.

Bereits am 22. April 2020 folgte auch Sachsen. In den FAQ der offiziellen Website von Sachsen lässt sich hierzu lesen, dass Dauercampen erlaubt ist, "wenn die erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können."

Seit dem 30. April 2020 ist in Thüringen DauercamperInnen das Nutzen Ihrer Parzelle erlaubt. Dies bestätigte die Thüringer Staatskanzlei einem Campingplatz mit Dauerstellplätzen, auf Nachfrage bezüglich der Corona-Verordnung vom 18. April.

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Mai 2020
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Rund 11.000 DauercamperInnen gibt es im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern laut einem NDR-Bericht. Die dortige Ministerpräsidentin Manuela Schwesig verkündete am 22. April 2020, dass DauercamperInnen ab dem 1. Mai 2020 wieder ihre Campingplatzparzelle nutzen dürfen. Voraussetzungen seien, dass die DauercamperInnen ihren Hauptwohnsitz ebenso in Meck-Pomm haben und sie unter ihrem Campingplatz als Zweitwohnsitz gemeldet sind.

Auch Schleswig-Holstein hat entschieden, dass es für DauercamperInnen wieder zulässig ist, ab dem 4. Mai 2020 ihren Dauerstellplatz auf dem Campingplatz zu nutzen. Die Sanitäranlagen müssen auf den Plätzen allerdings geschlossen bleiben. Aber (Stand 5. Mai 2020): Die Einreise aus touristischen Zwecken ist weiterhin verboten.

Ab dem 6. Mai 2020 dürfen DauercamperInnen auch in Niedersachsen wieder ihr Campingmobil offiziell benutzen. Über diesen ersten Schritt zur Öffnung des touristischen Sektors, der über der bundesweiten Einigung liegt, berichtete der NDR. Neben Dauerparzellen auf dem Campingplatz gibt es weitere Lockerungen, die beispielsweise Nutzung der Ferienwohnung oder von Autokinos oder Waschanlagen umfasst. Ab dem 11. Mai 2020 ist die Nutzung der Campingplätze in Niedersachsen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent auch zu touristischen Zwecken wieder möglich.

Im Verlauf der letzten Wochen haben sich immer weitere Bundesländer zur Regelung mit DauercamperInnen und der Öffnung der Campingplätze geäußert.

Fazit

Die Gesundheit der Menschen steht weiterhin im Vordergrund und darauf müssen sich alle zukünftigen Maßnahmen konzentrieren. Die Lage der Dauercamper ist sowohl vom jeweiligen Campingplatz samt dortigen Bedingungen als auch vom Bundesland und der Kommune abhängig. Bevor es auf den Platz geht, sollten sich Gäste mit den aktuellen Regeln vertraut machen.

In Niedersachsen, wo die Saison für Dauercamping bereits losging, verlangen einige Plätze bei der Anreise einen negativen Coronatest. Eventuell müssen DauercamperInnen diesen Test für die Dauer des Aufenthalts sogar in regelmäßigen Abständen wiederholen.

Die aktuelle Ausgabe
Caravaning 06 / 2023

Erscheinungsdatum 09.05.2023

92 Seiten