Sie wissen nicht mehr ganz genau, was ihr Führerschein erlaubt und welche Klasse was regelt? Keine Sorge, das geht vielen so. Im Dickicht der verschiedenen Führerscheinklassen verliert so manch Campingneuling schon mal den Überblick. Die Regelungen scheinen kompliziert, Klassenbezeichnungen wie 3, BE oder B96 wenig einleuchtend. Maßgebend ist immer das Gewicht des Caravans oder die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger.
Werden die Vorschriften missachtet, fallen hohe Bußgelder und Fahrverbote an. Denn wer ein Gefährt steuert oder einen Anhänger zieht, ohne die passende Fahrerlaubnis zu haben, begeht damit eine Straftat. Wir erklären, was gilt und was Sie beachten müssen, dann kommen Sie nicht in Schwierigkeiten.
Besitzerinnen und Besitzer eines Führerscheins vor 1999
Um einen Caravan zu ziehen, haben es Personen am einfachsten, die ihre Pkw-Fahrerlaubnisprüfung vor 1999 abgelegt und somit die Führerscheinklasse 3 erworben haben. Sie dürfen Solo- und Zugfahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren sowie Gespanne mit einer Zuggesamtmasse bis 18,5 Tonnen. Ausgenommen davon sind Sattelzüge und mehrachsige Anhänger – nicht jedoch Tandemachser. Allerdings gilt diese Gewichtsgrenze nur bis zum 50. Lebensjahr. Danach verringert sich die erlaubte Gesamtmasse auf zwölf Tonnen.
Wer weiterhin 18,5-Tonnen-Züge bewegen möchte, muss den alten "Lappen" umtauschen und im aktuellen Scheckkarten-Führerschein die Klasse CE79 eintragen lassen. Dieser Zusatz bedarf jedoch alle fünf Jahre einer ärztlichen Untersuchung und eines Sehtests.
Gehören sie zu den Führerscheininhaber und -inhaberinnen der Jahrgänge 1953 bis 1958? Dann müssen Sie bis spätestens 19. Juli 2022 ihren Papierlappen in eine Scheckkarte umtauschen. Die Frist wurde aufgrund der Pandemie bedingten Belastungen in den Juli geschoben. Je nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers, der -inhaberin sind diese Fristen gegliedert. Bis spätestens 19. Januar 2033 muss übrigens jeder, der noch im Besitz eines alten Führerscheins ist, diesen gegen die neue Variante tauschen.
Sollten Sie diese Fristen verstreichen lassen, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Wer nach Ablauf der Frist im Ausland mit altem Führerschein unterwegs ist, kann ebenfalls Probleme bekommen. Mehr Informationen zum Führerscheintausch gibt es bei den KollegInnen von auto motor und sport hier.

Neuer Führerschein nach 1999 und die Folgen
Im Besitz der Klasse B sind all diejenigen, die nach 1999 die Pkw-Prüfung abgelegt haben. Sie dürfen Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen plus Anhänger bis 750 Kilogramm fahren. Überschreitet der Caravan diese Marke, ist das zunächst nicht weiter schlimm, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination in Summe 3,5 Tonnen nicht übersteigt.
Da die allerdings schnell erreicht sind, ist für Caravaner die Führerschein-Erweiterung B96 interessant: Mit ihr steigt die maximal zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination auf 4,25 Tonnen, was die Auswahl an Caravans erhöht. Da der B96 keine separate Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B darstellt, ist der Erwerb verhältnismäßig unkompliziert und verlangt lediglich eine eintägige Schulung.
Hierbei stehen sowohl praktische Übungen wie Bremsen, Wenden und Rangieren auf dem Plan als auch etwas Theorie. Eine Prüfung gibt es nicht. Auch die Kosten in Höhe von 300 bis 500 Euro sind überschaubar. B96-Schulungen werden teils auch von Caravan-Herstellern oder Campingplätzen angeboten. Neulingen nimmt die Schulung zudem die anfängliche Scheu. Wir haben diesen Crashkurs hier selbst ausprobiert.
Um große Anhänger bis 3,5 Tonnen zu ziehen, benötigt man dagegen die eigenständige Führerscheinklasse BE. Das Zugfahrzeug darf der Klasse B entsprechend 3,5 Tonnen wiegen. Der Anhängerführerschein BE erfordert mehr Aufwand als der B96: Neben den vorgeschriebenen fünf Pflichtfahrstunden muss eine 45-minütige Prüfung absolviert werden.
Und vor jeder Reise empfiehlt es sich, sich vor Fahrtantritt über Tempolimits und Vorschriften für die Fahrzeugklasse im Reiseland zu informieren. Das beugt Ärger vor.
Fazit
Entscheidend für ihre Fahrerlaubnis ist das Gewicht des Wohnwagens oder die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger. Auch für Führerscheine, die nach 1999 ausgestellt wurden, ist eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen plus Anhänger bis 750 Kilogramm in Ordnung. Wenn die Gesamtmasse aus Fahrzeug und Anhänger unter 3,5 Tonnen bleibt, kann der Wohnwagen auch schwerer als 750 Kilogramm sein. Alle Details dazu gibt es im Artikel.