Immer wieder stellt sich die Frage, ob gasbetriebene Geräte auch während der Fahrt angeschaltet werden dürfen. Gerade im Sommer wollen viele Camper ihren Absorberkühlschrank unterwegs mit Gas auf frischefreundlichem Temperaturniveau halten. Denn bei Pausen fällt die 12-Volt-Versorgung vom Zugwagen weg, der Dauerplus ist oft nicht belegt oder der Kühlschrank ist erst gar nicht an 12 Volt angeschlossen. Dann heißt es zwangsläufig "Gas geben".
Darf die Gasflasche auf der Fahrt angeschlossen sein?
Gasflaschen dürfen entgegen anderslautender Gerüchte während der Fahrt angeschlossen bleiben. Nicht angeschlossene Flaschen hingegen müssen stets zugedreht und mit Schutzkappen versehen werden. Zudem schreibt die europäische Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG vor, dass nach einem Leitungsabriss infolge eines Unfalls keinerlei Gas austreten darf. Um dies zu gewährleisten gibt es zwei Methoden: Variante 1, im Flaschenfach klebt einfach ein Hinweisschild, dass die Gasflaschen während der Fahrt zu schließen sind. Gasbetrieb ausgeschlossen. Bei Variante 2 verhindert eine installierte Sicherheitsabsperrung, dass bei einem Unfall-Leck Gas unkontrolliert ausströmt.
Auch für Wohnwagen gilt diese Regelung. Das betont der Caravaning Industrie Verband (CIVD), und danach dürfen während der Fahrt keine mit Gas betriebenen Geräte benutzt werden. Es sei denn, es ist eine Sicherheitsabsperrung vorhanden.

Betrieb auf der Fahrt dank Sicherheitsabstperrung
Truma hat beispielsweise mit der Mono-Control CS und Duo-Control CS solche Einrichtungen im Programm. Der hier integrierte Crashsensor arbeitet rein mechanisch und funktioniert ohne Strom sowie unabhängig von Druckverlusten. Und er ist einfach nachzurüsten. Das Prinzip ist genial simpel: Eine Stahlkugel sitzt mittig in einer speziellen Halterung und hält dadurch das Gasabsperrventil offen. Schon bei einem geringen Aufprall fällt die Kugel aus ihrer Becherhalterung, und das Ventil schließt sofort die Gaszufuhr. Zusätzlich müssen jedoch noch Hochdruckschläuche mit Schlauchbruchsicherung zur Verbindung mit dem Gasdruckregler verwendet werden.
Vorsicht beim Kühlen mit Gas: An Tankstellen und auf Fähren ist der Betrieb wegen der offenen Flamme des Absorberkühlschranks generell nicht gestattet. Modelle mit automatischer Energiewahl (AES oder SES) wechseln erst nach einer Wartezeit von 15 Minuten nach Abstellen des Motors von 12-Volt- in den Gasbetrieb und müssen daher – sollte der Tankstopp länger dauern – manuell ausgeschaltet werden.
Vier Tipps zum Gasbetrieb im Caravan
- In Flaschenkästen oder -schränken dürfen sich keine elektrischen Anschlüsse oder andere Zündquellen befinden.
- Gasflaschen müssen durch Halterungen unverrückbar und fest mit dem Fahrzeug verbunden und gegen Verdrehen gesichert sein
- Druckregler und Schlauchleitungen müssen spätestens zehn Jahre nach Herstellungsdatum gegen neue ausgewechselt werden.
- Reparaturen an der Gasanlage dürfen nur vom Fachmann durchgeführt werden.