Wer mit dem Caravan verreist, hat schnell mehr geladen als erlaubt. Mit diesen Tipps fahren Sie sicher und vermeiden Bußgelder aufgrund von Überladung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie richtig packen.
Wer mit dem Caravan verreist, hat schnell mehr geladen als erlaubt. Mit diesen Tipps fahren Sie sicher und vermeiden Bußgelder aufgrund von Überladung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie richtig packen.
Vorzelt, Tisch und Stühle müssen unbedingt mit beim Camping. Auch die Getränkekisten und Geschirr. Nicht zu vergessen Lektüre und Sportausrüstung. Dann dürfte für den Urlaub aber alles an Bord sein – und das Caravan-Gespann hoffnungslos überladen?
Wenn die Reifen des Wohnwagens und der Hinterachse des Zugfahrzeugs langsam in den Radkästen verschwinden und die Deichsel in der Seitenansicht keine annähernd waagerechte Linie bildet, sind das deutliche Zeichen, dass mit der Beladung etwas nicht stimmt. Und das kann im In- wie im Ausland richtig ins Geld gehen und zudem auch noch gefährlich sein.
Mit den zulässigen Gewichtsangaben im Hinterkopf (siehe unten: Zuladung) kann es ans Beladen gehen. Um Überladung zu vermeiden gilt es dabei ein paar Tipps zu befolgen, um ein sicheres Fahrverhalten zu gewährleisten.
Ist alles verstaut, bleibt oft die bange Frage nach dem Gewicht. Am besten wiegt man Pkw und Hänger im Leerzustand, dann beladen. TÜV oder Dekra sind dafür Anlaufstellen. Dort können auch die Achslasten ermittelt werden. So geprüft, kann die nächste Gewichtskontrolle ruhig kommen.
Bereits ein paar einfache Tipps machen den Caravan leichter. Bei der Beladung stehen zwei Fragen im Mittelpunkt: Was soll mit in den Urlaub, und wie soll es mit in den Urlaub? Zu Beginn jeder Reise deshalb überprüfen, ob schwere Reisebegleiter durch leichtere Alternativen ersetzt werden könnten.
Ob ein Gespann zu viel geladen hat, entscheidet sich an mehreren Gewichtsgrenzen. Zugfahrzeug und Caravan können zusammen oder jeweils für sich überladen sein. Auch die Hinterachse des Zugwagens ist angesichts der Zusatzbelastung durch die Stützlast des Caravans heikel. Grundsätzlich sollten Zugwagen und Caravan mit Blick aufs Gewicht zueinanderpassen. Darauf sollte man beim Kauf von Hänger und Pkw achten.
Vor dem Packen sollte man daher einen Blick in beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1) werfen. Das zulässige Gesamtgewicht ist unter den Ziffern F1 und F2 zu finden, bei älteren Fahrzeugen im Ziffernfeld 15. So weiß jeder, wie viel Kilo Zugwagen und Caravan laden dürfen – wenn die Leergewichte bekannt sind. Also ruhig auch mal beide leer auf die Waage fahren. Entscheidend sind die Leermasse und das technisch zulässige Gesamtgewicht, aus denen die jeweiligen Zuladungen resultieren. Die Zuladung ergibt sich aus der Differenz des zulässigen Gesamtgewichts (zGG) und des Leergewichts.
Im Fahrzeugschein des Wohnwagens ist unter Punkt F1 die zulässige Gesamtmasse des Caravans eingetragen.
Mit einem Caravan am Haken verringert sich die Zuladung des Pkw daher um die tatsächliche Stützlast. Als Stützlast wird das Gewicht bezeichnet, das über die Anhängevorrichtung auf das Heck des Zugfahrzeugs drückt. Gleichzeitig darf der Anhänger – im Rahmen seiner zulässigen Gesamtmasse – um diesen Betrag schwerer sein als die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs vermerkte Anhängelast.
Die Stützlast ist also eine Größe, die für die Gewichtsgrenzen des Zugfahrzeugs im Anhängebetrieb ebenfalls eine Rolle spielt. Aus fahrdynamischer Sicht sollte sie immer den Maximalwert erreichen, da das Gespann dann am stabilsten ist. Für den Zugwagen findet man diesen Wert im Fahrzeugschein unter Punkt 13. Die meisten Caravans erlauben 100 Kilo Stützlast. Hat das Zugfahrzeug beispielsweise nur eine Stützlast von 75 Kilo, ist der der geringere Wert maßgeblich. Grundsätzlich gilt: Indem schwere Dinge im Caravan vorne unterkommen, das heißt vor der Achse gelagert werden, lässt sich die Stützlast gut steuern. In der Praxis helfen fürs Austarieren des Gewichts Stützlastwaagen.
Ferner interessieren neben der Stützlast auch die Achslasten sowie der Reifentragfähigkeitsindex auf der Reifenflanke. Achten Sie außerdem auf Angaben zu einer etwaigen erhöhten Anhängelast, zur Tempo-100-Freigabe und zum zulässigen Zug-Gesamtgewicht. Wichtig: Achs- und Stützlast dürfen zusammen das zulässige Gesamtgewicht nicht übersteigen. Da die Zuladungen oft nicht üppig sind, heißt die Devise Gewicht sparen. Unter Punkt O.1 des Fahrzeugscheins findet man die zulässige, gebremste Anhängelast. Sie legt fest, wie viel Gewicht das Zugfahrzeug ziehen darf.
Der nächste wichtige Wert ist die Masse in fahrbereitem Zustand. Sie ist beim Caravan so definiert: Leermasse plus eine volle Gasflasche (meist wird eine Aluflasche zugrunde gelegt), voller Frisch- und, falls vorhanden, Toilettenspülwassertank sowie gefüllter Frischwasser-Erhitzer. Obacht: Manche Wassertanks haben eine sogenannte Fahrstellung mit reduziertem Tankinhalt (teilweise nur zehn Liter!), in diesem Fall fließt der kleinere Wert in die Bilanz ein.
Beim Zugwagen beinhaltet die Masse in fahrbereitem Zustand den mit 90 Prozent gefüllten Kraftstofftank, sämtliche Betriebsflüssigkeiten, 75 Kilogramm für den Fahrer sowie Ersatzrad und Werkzeug, falls serienmäßig. Addiert man zur Masse in fahrbereitem Zustand das Gewicht des eingebauten Zubehörs, kommt man auf einen Wert, der im Fahrzeugschein unter Punkt G eingetragen ist: die tatsächliche Leermasse.
Diese muss erst seit 2014 bei neu zugelassenen Fahrzeugen im Fahrzeugschein stehen. Ältere Scheine weisen an dieser Stelle noch das ungenauere Leergewicht aus. Hundertprozentig genau sind die neuen Angaben im Fahrzeugschein aber auch nicht unbedingt, denn es wird eine Toleranz von fünf Prozent zugestanden. Noch eine letzte Größe sollte nicht außer Acht gelassen werden, nämlich der Reifentragfähigkeitsindex. Er ist zusammen mit anderen Informationen auf der Flanke des Reifens aufgedruckt und gibt an, wie viel Gewicht maximal auf einem Pneu lasten darf.
Kompliziert? Ein Beispiel: Der Pkw verfügt über ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 Kilogramm bei einer Anhängelast von 1500 Kilo. Die Stützlast liegt bei 75 Kilo. Dann darf der Anhänger maximal 1575 Kilo wiegen, damit die zulässige Anhängelast nicht überschritten wird. Obacht: Nicht immer stimmen die für Zugwagen und Caravan ausgewiesenen Stützlasten überein. Entscheidend ist der kleinere von beiden Werten.
Tipp 1: Die erlaubte Stützlast möglichst ausnutzen. Das verleiht dem Gespann höhere Fahrstabilität.
Tipp 2: Apropos Gespann – sein zulässiges Gesamtgewicht entspricht im Regelfall der Summe aus der Gesamtmasse des Pkw und der gebremsten Anhängelast. Auf ein niedrigeres zulässiges Gespanngewicht muss in den Papieren gesondert hingewiesen werden.
Tipp 3: In Sachen Gewicht ist außerdem noch die 1:1-Regel von Belang. Sie besagt, dass die Gesamtmasse des Wohnwagens das Gewicht des leeren Zugwagens nicht übertreffen darf, eine von mehreren Voraussetzungen für die Tempo-100-Freigabe.
Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog fallen bei einem Caravan mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu zwei Tonnen bei einer Missachtung der Vorschriften zwischen 10 und 235 Euro an – für Fahrer und auch Fahrzeughalter, sollte sich Letzterer ebenfalls im Zugfahrzeug befinden.
Verkehrsdelikt Caravan überladen | Bußgeld für Fahrer und Halter | Punkte |
---|---|---|
über 5 Prozent | 10 Euro | |
über 10 Prozent | 30 Euro | |
über 15 Prozent | 35 Euro | |
über 20 Prozent | 95 Euro | 1 |
über 25 Prozent | 140 Euro | 1 |
über 30 Prozent | 235 Euro | 1 |
Ein Fahrverbot auf deutschem Gebiet gibt es nicht, dafür aber je nach Vergehen Post aus Flensburg. Denn übersteigt das Gesamtgewicht die zulässige Gesamtmasse um mehr als 20 Prozent, steigt das Punktekonto. Eine Weiterfahrt ist erst dann möglich, wenn das Gewicht Angaben gemäß reduziert wurde.
Bei unseren Nachbarn sieht die Rechtslage anders aus. Während zum Beispiel in Dänemark wortwörtlich jedes Kilogramm zählt, gibt es in anderen Staaten wie den Niederlanden, Schweden oder Schweiz eine feste Staffelung. Vielmehr unterscheiden sich die Länder aber in der Bußgeldhöhe: In Frankreich ist bei 750 Euro Schluss, in Österreich geht es da erst richtig los: Ab einer Überladung von 15 Prozent wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Land | Toleranz | Strafe |
---|---|---|
Belgien | bis zu 2 Prozent | bis zu 330 Euro (Ausländer müssen bar zahlen) |
Dänemark | bis zu 1 Prozent | Gestaffelt: 10 Euro je 1 Prozent Überschreitung |
Frankreich | keine Toleranz | bis zu 750 Euro (bei mehr als 5 Prozent Überladung keine Weiterfahrt) |
Großbritannien | keine Toleranz | bis zu 6000 Euro |
Italien | bis zu 5 Prozent | bis zu 1700 Euro |
Niederlande | bis zu 10 Prozent | bis zu 850 Euro |
Österreich | bis zu 2 Prozent | bis zu 5000 Euro |
Schweiz | keine Toleranz | bis 170 Euro (bei mehr als 5 Prozent Überladung Anzeige) |
Spanien | bis zu 5 Prozent | bis 4600 Euro |
Aber wie steht es eigentlich um die Strafzahlung im Ausland? Seit 2010 gilt der von der EU verabschiedete Rahmenbeschluss zur Geldsanktionsvollstreckung. Hört sich kompliziert an, ist in der Sache aber ganz einfach: Bußgelder im Ausland, die nicht sofort bezahlt werden, können auch ins Heimatland verschickt werden. Das soll den Straßenverkehr in Europa sicherer machen.
Richtig teuer kann es bei einem Unfall werden. Denn Bußgelder sind nur ein Aspekt, auf einen anderen weist Rechtsanwalt Rüdiger Zipper hin: "Besteht bei einem Unfall der Verdacht, dass die Unfallursache auf eine Überladung zurückzuführen ist, kann die Versicherung die Schadensbegleichung verweigern – unter Umständen sogar, ohne eine Toleranz einzuräumen.
Den Wohnwagen falsch zu beladen, ist nicht nur gefährlich, sondern kann unter Umständen auch richtig teuer werden. Doch mit ein paar Tipps fällt das Packen auch Campingneulingen ganz leicht.