Die richtige Versicherung für den neuen Caravan zu finden, ist gar nicht so leicht. CARAVANING hilft durch den Tarif-Dschungel, gibt Tipps und Hilfestellungen. Plus: Warum Schutzbriefe so wichtig sind.
Die richtige Versicherung für den neuen Caravan zu finden, ist gar nicht so leicht. CARAVANING hilft durch den Tarif-Dschungel, gibt Tipps und Hilfestellungen. Plus: Warum Schutzbriefe so wichtig sind.
Will man den Werbebotschaften von Kfz-Versicherungsgesellschaften glauben, halten beinahe alle Unternehmen optimale, maßgeschneiderte und selbstverständlich günstige Haftpflicht- und Kasko-Policen für Gespanne parat – vor allem in Zeiten, in denen Freizeitfahrzeuge boomen und jeder gerne eine Scheibe vom Kuchen abhaben möchte. Die Praxis zeigt jedoch: Die Preise müssen unbedingt verglichen werden, denn einige Gesellschaften verlangen fast fünf Mal so viel Geld wie andere.
Für den Verbraucher ist es allerdings gar nicht so einfach, den individuell passenden und dabei noch preiswerten Tarif zu finden, denn – wie eine gängige Redewendung es treffend beschreibt – der Teufel steckt im Detail. Deshalb ist es umso wichtiger, die einzelnen Leistungen der Anbieter genau miteinander zu vergleichen, auch um im Schadenfall nicht im Regen zu stehen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung. Übrigens auch dann, wenn der Wohnwagen nur steht, aber dennoch zugelassen ist. Bei Haftpflichtversicherungen zu beachten ist eine möglichst hohe Deckungssumme; für ein paar Euro Aufpreis kann der Pauschalschutz auf 100 Millionen Euro, bei Personenschäden auf 12 Millionen Euro erhöht werden. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die eine umfassende Rabattstaffel in Bezug auf die Schadenfreiheitsklassen aufweist, entfällt der SF-Rabatt bei einem Caravan.
Allerdings deckt die Haftpflichtversicherung nur Schäden ab, die man bei einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht. Um Schäden am eigenen Caravan ersetzt zu bekommen, ist eine Kaskoversicherung nötig. Dabei zahlt die Teilkasko bei Brand, Sturm, Explosion, Diebstahl und Glasbruch. Bei Hagel, der an Freizeitfahrzeugen oft teuer zu behebende Schäden verursacht, gilt teils ein höherer Selbstbehalt als bei anderen Schäden. Hat der Caravan ein Dach aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GfK), sind einige Tarife günstiger. Die Vollkasko enthält eine Teilkasko und zahlt on top bei Vandalismus und Schäden, die man selbst am Fahrzeug verursacht.
Davon ausgehend, dass der neue Caravan bereits eine beträchtliche Summe gekostet hat, sollte auch der Kasko-Schutz entsprechend sein. So richtet sich denn auch der Preis für die Vollkaskoversicherung nach dem Listenneupreis – zuzüglich festmontierter Sonderausstattung wie Mover und Fahrradträger – des Wohnwagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Einfluss auf die Versicherungsprämie hat außerdem die Höhe der Selbstbeteiligung: Während bei der Teilkasko ein Selbstbehalt von 150 Euro üblich ist, werden bei der Vollkasko in der Regel 500 Euro Eigenanteil festgelegt. SF-Klassen gibt es bei Caravans übrigens auch bei den Kaskoversicherungen nicht.
Mitentscheidend für den Vertragsabschluss sollten außerdem weitere Versicherungsleistungen sein, die häufig nur im Kleingedruckten stehen. Dazu zählt beispielsweise die Neuwerterstattung des Caravans bei Diebstahl oder Totalschaden in den ersten zwölf oder 24 Monaten – eine Leistung, die in den wenigsten Verträgen vorkommt. Ähnliches gilt für Schäden durch Marder- oder andere Tierbisse (z.B. Mäuse) sowie deren Folgeschäden, auch diese Versicherungsleistungen werden von manchen Anbietern nur beschränkt angeboten oder komplett ausgeschlossen.
Wer jetzt bereits weiß, dass ihm das Gewirr des Tarif-Dschungels zu unübersichtlich ist, kann auf die Dienste von VersicherungsvermittlerInnen und -maklerInnen zurückgreifen. Sie arbeiten mit einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften zusammen und gewährleisten Beratung, für die sie eine Dokumentationspflicht haben. Der Vorteil von Versicherungsmaklern: Spezialisierung auf Campingfahrzeuge und eventuell Sonderkonditionen.
Daneben vertreiben noch Direktversicherer Kfz-Policen, und zwar ausschließlich über das Internet, per Telefon oder per Post, denn diese Unternehmen arbeiten ohne Vermittler und sind laut Gesetz auch nicht zur Kundenberatung verpflichtet. Da sie geringere Vertriebskosten haben, sind ihre Konditionen auf den ersten Blick oftmals günstiger. Allerdings sollte man sich gerade hier ausreichend Zeit nehmen und die Versicherungsleistungen genau prüfen und vergleichen.
Einige Versicherer bieten eine sogenannte Inhaltsversicherung für Caravans an. Sie ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung und dient dazu, lose Teile im Fahrzeug, wie Fotoausrüstung, Computer oder Gepäck, zu versichern. Dabei gelten meist Höchstsummen, die im Versicherungsfall gezahlt werden, häufig belaufen sie sich auf 10.000 Euro. Die Inhaltsversicherung zahlt für Schäden bei Einbruch, Diebstahl, Raub, Vandalismus, Brand, Sturm, Hagel und Überschwemmungen sowie bei Beschädigungen aufgrund eines Unfalls des Gespanns.
Achtung: Wer kostspielige E-Bikes oder sonstige hochwertige Sportgeräte mit auf Reisen nimmt, sollte unbedingt die Höchstentschädigungsgrenzen seiner Police beachten. Meist fallen die Punkte Fahrräder (auch E-Bikes), Sportgeräte, Computer, Handy, Tablet nämlich in die gleiche Kategorie – und bei einer maximalen Entschädigungsgrenze von beispielsweise 5000 Euro würde man dadurch auf einigen Kosten sitzen bleiben.
Portale wie Check-24 und test.de bieten einen ersten Überblick. CARAVANING hat einen Preis-Check gemacht: Parameter: Neuvertrag mit Haftpflicht und Vollkasko (SB 500 Euro/150 Euro), Tierbisse und Folgeschäden, keine Werkstattbindung, keine grobe Fahrlässigkeit. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
Fendt Saphir 495 SFB
Baujahr: 2018
Neupreis: 28.000 Euro
Vertragsdetails: Alu-Dach, Erstversicherung, Selbstbehalt: Vollkasko 500 Euro / Teilkasko 150 Euro, verheiratet, zwei Kinder. Bestmöglicher Schutz.
Zusätzlich zur Fahrzeug-Versicherung bieten Versicherungsgesellschaften auch Autoschutzbriefe an, die direkt in die Kfz-Versicherung eingebaut werden. Sie sind für einen geringen Aufschlag von meist zehn bis 30 Euro buchbar. Entsprechend sind auch die Leistungen: So belaufen sich beispielsweise die Höchstgrenzen für Pannenhilfe und Abschleppdienst meist nur auf bis zu 150 Euro pro Schadenfall und werden auch dann nur gezahlt, wenn der Schaden mindestens 50 Kilometer vom Wohnort entfernt entstanden ist. Außerdem beschränkt sich der Autoschutzbrief immer auf das Fahrzeug, für welches auch die Kfz-Versicherung besteht.
Anders verhält es sich bei sogenannten "Solo-Schutzbriefen", die unabhängig vom eigenen Kfz-Versicherer bei jeder Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden können sowie bei gängigen Automobilclubs in der Mitgliedschaft enthalten sind. Aber Achtung: Wer nur eine Basis-Mitgliedschaft bei einem Automobilclub hat, erhält auch nur Basis-Leistungen. Deshalb sind richtiggenommen nur Solo-Schutzbriefe und Schutzbriefe von Automobilclub-Premium-Mitgliedschaften vergleichbar.
Typische Leistungen dieser Schutzbriefe sind Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen, Mietwagen nach Fahrzeugausfall, Bergen des Fahrzeugs, Fahrzeugunterstellung oder Fahrzeugrücktransport. Meist zusätzlich abgesichert sind neben den eigenen Fahrzeugen auch gemietete und geliehene, und der Versicherungsschutz greift bei manchen Policen bereits ab der Haustür. Auch hier ganz wichtig: der Vergleich der einzelnen Versicherungsleistungen. So finden sich beispielsweise bei fast allen Versicherern und Automobilclubs in ihren Schutzbriefen Einschränkungen zu Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort (summenbeschränkt), bei Abschleppkosten (summen- und/oder kilometerbeschränkt), bei Weiter- oder Rückfahrt nach Fahrzeugausfall (kilometerbeschränkt) sowie bei Fahrzeugrückholung (kilometerbeschränkt).
Entscheidend sind in dem Zusammenhang auch die personenbezogenen Leistungen, zu denen die Übernahme von Übernachtungskosten oder der Rücktransport im Krankheitsfall zählen. Hier sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Rückholung nicht nur im medizinisch notwendigen, sondern auch im medizinisch sinnvollen Fall erfolgt. Der Unterschied: Ein medizinisch sinnvoller Transport wird auch dann durchgeführt, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Hintergrund: Die Genesungsdauer ist in einer gewohnten Umgebung in der Regel verkürzt.
Noch ein letzter Tipp: Für die Erbringung mancher Schutzbrief-Leistungen gilt eine Obergrenze bei der Reisedauer.
Ein Unfall im Ausland kann Probleme mit sich bringen, weil die gesetzlichen Vorgaben für Kfz-Versicherungen sowie deren Versicherungsleistungen in anderen Ländern einige Schadenpositionen nicht ersetzen oder nur unzureichende – im schlechtesten Fall gar keine – Deckungssummen beinhalten. Deshalb bieten einige Versicherer als Ergänzung zum regulären Versicherungsschutz einen Auslandsschadenschutz an, mit dem sie einen Unfall so regulieren, als sei er in Deutschland passiert. Schadenersatz wird so nach deutschem Recht bezahlt, und der Streit mit ausländischen Versicherungen oder Anwälten entfällt.
Zur Regulierung eines Schadens durch einen Unfall im Ausland kann auch die eigene Vollkaskoversicherung herangezogen werden, selbst wenn man keine Schuld am Unfall hat. Das kann durchaus hilfreich sein, wenn der Unfallgegner seine Schuld bestreitet und ein langwieriges Verfahren in Aussicht steht. Der Nachteil: Es erfolgt eine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.
Eine weitere Möglichkeit, sich bei Reisen im Ausland entsprechend abzusichern, ist der sogenannte Auslandsschutzbrief, der – und das ist die einzige Unterscheidung zum Kfz-Schutzbrief – eben auch im Ausland gilt. Ein Auslandsschutzbrief garantiert Versicherungsleistungen in Europa und den angrenzenden Mittelmeerstaaten, einige bieten sogar Hilfe weltweit.
Ähnlich wie beim Kfz-Schutzbrief umfasst die Versicherung Autopannen- und Unfallhilfe oder Diebstahl und enthält häufig auch personenbezogene Leistungen wie Krankenrücktransport aus dem Ausland oder Soforthilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Reisedokumenten. Doch auch hier gilt: Unbedingt auf die Details achten und sich die einzelnen Leistungen sowie deren maximale Versicherungssumme genauestens anschauen und vergleichen. Die Unterschiede sind durchaus erheblich.
Auch mit Auslandsschutzbrief sind Reparaturkosten nach Pannen und Unfällen nicht versichert. Zwar ist, im Rahmen der Höchstgrenzen, die Pannenhilfe vor Ort mitversichert, nicht aber weitergehende Reparaturarbeiten in einer Werkstatt.
In der Regel gilt die deutsche Kfz-Versicherung innerhalb der geografischen Grenzen Europas. Allerdings schließen einige Versicherer Gebiete aus, wie beispielsweise Russland, akzeptieren dafür aber außereuropäische Staaten wie Marokko und Tunesien. Deshalb ist es wichtig, sich die entsprechenden Ausführungen in der Versicherungspolice genauer anzuschauen. Vorsicht ist geboten bei Reisen in die Türkei: Hier gilt der Versicherungsschutz häufig nur für den ganz kleinen europäischen, nicht aber für den asiatischen Teil. Um also den vollen Schutz zu haben, sollte bei der Versicherung genauestens nachgefragt und im Zweifelsfall eine Deckungserweiterung gebucht werden. Der Blick auf die Grüne Versicherungskarte gibt zusätzlich Auskunft über die Länder, für die Versicherungsschutz gilt. Achtung: Auch in Zeiten von Digitalisierung ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte noch immer Pflicht in einigen Ländern.
Im Versicherungsdschungel durchzusteigen ist gar nicht so einfach. Überlegen Sie genau, welche Anforderungen Sie an ihre Versicherung haben, eine Haftpflicht ist auch bei Caravans verpflichtend. Bei hochpreisigen Caravans lohnt es sich in Teil- oder Vollkasko zu investieren. Wichtig ist es, auf das Kleingedruckte von Versicherungspolicen zu achten, hier stehen die wichtigen Details, die den Unterschied machen.