Das Reisen mit dem Caravan hat einen großen Vorteil gegenüber Pauschalreisen, Kreuzfahrten und anderen Formen des Urlaubs: die Flexibilität. Möchte man, sagen wir mal, von Stuttgart nach Wien fahren, um dort eine Woche zu bleiben, lassen sich An- und Abreise ganz den eigenen Umständen entsprechend planen.
Den genauen Rahmen kann man sich selbst setzen. Abfahrt um 6 Uhr morgens, Pause um 12 Uhr und so weiter. Wird es dann mit der frühen Abfahrt doch nichts, macht man eben später Pause und kommt auch später an – kein Beinbruch. Man könnte sich also fragen: Für was sollte man dabei eine Versicherung brauchen?
Versicherungsgründe
Um der Antwort näher zu kommen, kann der Blick in ein konkretes Angebot weiterhelfen. In diesem Fall dient als Beispiel die Campingversicherung des Anbieters Ergo Reiseversicherung. "Camping-Reiserücktrittsversicherung ab 5 Euro", verkündet dessen Internetseite. Als "gute Gründe" für den Abschluss werden vier Punkte aufgeführt. Als Erstes die Übernahme von Stornokosten, falls man seine Reise nicht antreten kann.
Außerdem werden nicht genutzte Reiseleistungen erstattet, falls man den Urlaub aus versicherten Gründen vorzeitig abbrechen muss. Was solche versicherten Gründe typischerweise sind, listet der Kasten rechts auf. Auch nachweisliche Mehrkosten der Hinreise werden über die Camping-Versicherung geregelt, sofern man seine Reise aus einem versicherten Grund erst verspätet antreten kann.
Nicht genutzte Reiseleistungen werden in diesem Fall auch erstattet. Was das konkret heißt? Angenommen, man fährt zu zweit für eine Woche auf einen Campingplatz mit Wellnessangebot, das man bei Buchung bereits bezahlt hat. Nun kommt man aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung zwei Tage später an. Dann werden die Kosten für die zwei verpassten Wellness-Tage von der Versicherung erstattet.

Aber was passiert, wenn man gar nicht losfahren kann? Zum Beispiel weil ein betrunkener Autofahrer den abreisefertigen Caravan demoliert hat. Oder weil das eigene Zugfahrzeug den Dienst quittiert. In diesem Fall erstattet der Versicherer die Kosten für ein Mietfahrzeug. Allerdings nur, wenn sich der Unglücksfall direkt vor Abreise ereignet.
Im Krankheitsfall
Doch angenommen, Krankheit ereilt einen im Urlaub: Dann greift die Reiseabbruch-Versicherung. Auch dann werden nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten erstattet. Den anteiligen Reisepreis übernimmt die Versicherung ebenso, wenn man den Urlaub unterbrechen muss, zum Beispiel aufgrund eines stationären Krankenhausaufenthalts. Und passiert das Unglück nicht den Reisenden, sondern dem Reisefahrzeug, werden die Kosten für ein Mietfahrzeug übernommen.

Falls es dazu kommen sollte, dass der Fahrer des Gespanns nicht mehr nach Hause fahren kann, werden zumindest die Kosten für die Anreise eines Ersatzfahrers erstattet. Doch Vorsicht, nicht alle Fälle sind von der Reiseabbruch-Versicherung abgedeckt. Sitzt man zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage im Wohnwagen fest, wird die eventuell gebuchte Führung im Museum nicht erstattet. Die Versicherung greift also nur in ernsthaften Notfällen. Andererseits können die Erkrankung oder die Unfallverletzung eines angemeldeten Hundes vor Reiseantritt ebenfalls mit abgesichert werden.
Eine weitere, wenn auch eher unwahrscheinliche Eventualität wird ebenso abgedeckt: wenn man trotz gültiger Buchung keinen Stellplatz mehr abbekommt. Dann werden bis zu drei Nächte in einer Ersatzunterkunft übernommen.
Keine klare Empfehlung für Versicherung
Eine spontane Umfrage unter den reiseerfahrenen Redaktionsmitgliedern ergab ein gemischtes Bild in Sachen Reiserücktrittsversicherung für den Campingurlaub. Unbestritten können solche Policen zu einem relativ günstigen Preis vor dem ein oder anderen finanziellen Ausfall bewahren. Doch manche Szenarien, gegen die man sich damit absichern kann, scheinen auch relativ unrealistisch. So hat es etwa noch niemand aus dem Team erlebt, von einem Campingplatz trotz bestätigter Buchung weggeschickt zu werden.

Ob der Abschluss einer Camping-Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist oder nicht, lässt sich also schwierig allgemein sagen. Es hängt vom persönlichen Buchungsverhalten und Absicherungswunsch, aber auch von Reisezeit und Destination ab, weil damit mehr oder weniger hohe Kosten zu befürchten sind. In einer Region, in der Campingplatz an Campingplatz steht, ist es zum Beispiel unwahrscheinlich, in ein Hotel ausweichen zu müssen.
Ein anderes, für Camper durchaus interessantes Angebot ist die Gepäck- und Inhaltsversicherung, die bei manchen Campingreise-Versicherungen gleich mit inbegriffen ist. Dabei versichert sind: der persönliche Reisebedarf, Sportgeräte und das bewegliche Inventar des Caravans. Erstattet werden Zeitwert oder Reparaturkosten, wenn Gegenstände bei Unfällen, Straftaten oder Elementarereignissen beschädigt werden oder abhanden kommen. Pro Reise gibt es jedoch eine Erstattungsobergrenze, die häufig bei 6.000 Euro liegt.
Versicherte Gründe
Die Gründe für einen Reiserücktritt werden im Vorfeld vertraglich festgelegt. Die genauen Gründe werden von der jeweiligen Versicherungsgemeinschaft im Vertrag aufgelistet, es gibt allerdings ein paar Standardfälle, die in den meisten Policen enthalten sind. Dennoch gilt: Alles genau lesen und im Zweifelsfall lieber nachfragen.
- Tod ist selbstverständlich der schwerwiegendste Grund für das Nicht-Antreten einer gebuchten Reise oder einer geplanten Fahrt.
- Unerwartet schwere Ersterkrankung bedeutet, dass man eine plötzlich aufgetretene Krankheit bekommt, die einen zum Absagen oder Abbruch der Reise zwingt. Die Betonung liegt auf "unerwartet". Aber auch die plötzliche Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung zählt, wenn sie in den letzten sechs Monaten nicht behandelt werden musste.
- Schwere Unfallverletzungen zählen auch als triftiger Grund.
- Unerwarteter Termin zur Spende oder Empfang eines Organs.
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse.
- Verlust des Arbeitsplatzes durch betrieblich bedingte Kündigung.
Ein Beispiel durchgerechnet

Campingurlaub für zwei Personen mit Anreise im eigenen Auto und Caravan. Zielort? Ein Campingplatz in der südlichen Emilia-Romagna/Italien. Gebucht ist vom 11. bis zum 18. März 2023 zum Preis von 70 Euro pro Nacht. Das macht 490 Euro für den Campingplatz. Bei einer Anreise aus Stuttgart müsste man etwa 770 Kilometer einfachen Weg rechnen. Hin und zurück sind es also 1.540 Kilometer, was mit einem Dieselverbrauch von etwa zwölf Litern auf 100 Kilometer ungefähr 185 Liter Kraftstoffbedarf bedeutet. Bei einem Dieselpreis von rund zwei Euro schlägt die Anreise mit 370 Euro zu Buche.
Die Gesamtreisekosten inklusive Mautgebühren belaufen sich schließlich auf 860 Euro. Eine Camping-Reiseversicherung, die dafür beispielsweise bei der Ergo Reiseversicherung abgeschlossen würde, käme in dem Fall auf 57 Euro. Für diese überschaubare Summe schließt man eine Stornokosten-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung ab – inklusive Covid-19 als möglichen Rücktrittsgrund. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % der Schadenssumme, mindestens aber 25 Euro.
Möchte man den Versicherungsschutz erweitern, kann man für 31,20 Euro mehr (also insgesamt 88,20 Euro) zusätzlich eine Reisekranken-Versicherung und eine Gepäck- und Inhaltsversicherung abschließen. Besonders Letztere ist für Camper interessant, denn damit sind mitgenommene Sportgeräte bis zu einem Gesamtwert von 6.000 Euro abgesichert. Auch die bewegliche Einrichtung des Caravans, ein mitgenommenes Vorzelt oder auch eine Fahrradschutzplane, genießt Versicherungsschutz. Die Selbstbeteiligung liegt – in unserem Beispiel – bei 150 Euro pro Versicherungsfall. Sollte man trotz gültiger Campingplatz-Buchung keinen Platz bekommen, werden Ausweichunterkünfte bis 100 Euro pro Nacht übernommen, aber nur für eine Dauer von insgesamt drei Nächten.
Anbieter von Reiseversicherungen speziell für Camper
- ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
- ERGO Reiseversicherung AG
- Hanse-Merkur Reiseversicherung AG
Fazit
Wie viel Absicherung man braucht, ist am Ende eine Frage des persönlichen Sicherheitsempfindens. Da man häufig Campingplätze reservieren muss, vor allem zu Zeiten der Ferien, kann das bei Nichtantritt ein großer finanzieller Verlust sein. Jede Camperin und jeder Camper muss letztendlich für sich selbst entscheiden, ob eine Versicherung sinnvoll ist oder nicht.