Freizeitfahrzeuge vor Gericht
Reale Fälle von Campern

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Wie entscheiden deutsche Gerichte in Sachen Freizeitfahrzeug? CARAVANING macht den Check und gibt Einblicke in wahre Fälle. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann definitiv sinnvoll sein.

Recht und Gesetz
Foto: Fotolia/ArTo/Jörg Lantelme, Archiv

Auf einen Rechtsstreit legt es niemand an, aber es ist dennoch gut zu wissen, wie die Gerichte bei Fällen rund um Freizeitfahrzeuge entschieden haben. CARAVANING hat sich mit Hilfe der Rechtsanwälte Rüdiger Zipper – langjähriger Präsident des Euro Motorhome Clubs – und Stefan Hinners Urteile von deutschen Gerichten angeschaut. Eines wird schnell deutlich: Es gibt kaum ein Themengebiet, das nicht schon vor Gericht gelandet ist. 

Ebay-Beschreibungen für Caravans sind verbindlich

So musste sich beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm mit dem Thema Ebay-Anzeigen befassen. Es kam zu dem Schluss, dass Fahrzeugbeschreibungen in Ebay-Verkaufsanzeigen verbindlich sind, wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich auf ihre Unverbindlichkeit hinweist. Ein Beispiel: Ein Freizeitfahrzeug wurde als "sehr gepflegt", "für das Alter in einem sehr guten Zustand, sofort reisefertig", "nur von April bis Oktober gefahren und im Winter trocken in der Halle untergestellt" beschrieben. In diesem Fall kann ein Käufer erwarten, dass er ein Fahrzeug erwirbt, das sich in einem für sein Alter überdurchschnittlichen Erhaltungs- und Pflegezustand befindet – und keinen erheblichen Feuchtigkeitsschaden aufweist. Doch genau den hatte es im konkreten Fall. Der Feuchteschaden war so groß, dass bereits das Holz des Aufbaus durchgefault war. Der Kläger konnte daher den Kaufpreis zurückfordern. 

In einem anderen Fall verweigerte die Witwe eines Käufers die Abnahme eines Reisemobils. Der Verkäufer verlangte daraufhin einen pauschalierten Schadensersatz von 15 Prozent des Kaufpreises. Das zuständige Gericht entschied, dass das angemessen sei. Für das Urteil unerheblich war, dass das Fahrzeug später an einen anderen Käufer verkauft worden ist. 

Wohnwagen als Hartz-IV-Wohnung angeben

Auch das Bundessozialgericht in Kassel musste sich mit dem Thema Freizeitfahrzeug beschäftigen. Geklagt hatte ein Mann aus Speyer, der Hartz IV bezog und in einem Reisemobil lebte. Er wollte die Kosten für Kraftfahrzeugsteuer und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung als Unterkunftskosten geltend machen. Das Gericht entschied Folgendes: Dient ein Reisemobil oder ein Caravan als Wohnung für einen Bezieher von Hartz-IV-Leistungen, so bekommt er die Kosten teilweise von der zuständigen Behörde bezahlt. Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe können also auch Kosten für das Halten eines Freizeitfahrzeugs sein.

Bei einem weiteren Fall ging es um den Nacherfüllungsort von Sachmängeln an einem Reisemobil. Der Käufer wohnte in Hamburg, hatte das Fahrzeug aber in München gekauft. Er wollte die fälligen Reparaturen durch eine Fachwerkstatt vor Ort durchführen lassen. Das Amtsgericht München entschied, dass der Käufer daher keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, da der Verkäufer keine Chance zur Nachbesserung erhalten hatte.

Bedarf an rechtlicher Vertretung ergibt sich schnell. Damit einen die Anwalts- und Gerichtskosten nicht überrennen, kann sich eine Rechtsschutzversicherung lohnen. Diese hilft, das Kostenrisiko eines Rechtsstreits von der eigenen Geldbörse fernzuhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vertrag nicht erst nach Eintritt eines Schadensfalls abgeschlossen wurde, denn dann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht. Eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsabschluss ist gängige Praxis.

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Sinnvoll kann auch eine spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherung sein, die auch hohe Streitwerte abdeckt. Der Jahresbeitrag fängt bei etwa 70 Euro an. Obacht beim Kleingedruckten: Einige Versicherungen beziehen sich auf ein Fahrzeug, andere auf eine ganze Familie. Viele zahlen nur bei Streitfällen im Straßenverkehr, manche auch bei Unstimmigkeiten mit der Werkstatt.

Kommt es zu einem Rechtsstreit, so rät Rüdiger Zipper, im Vorfeld alle Beweise sorgfältig zu sichern. Bei einem Verkehrsunfall sollten Zeugen namentlich mit Anschrift notiert werden. Handybilder helfen, das Geschehen, den Endstand der Fahrzeuge und die Situation im Umfeld festzuhalten. Bei Fahrzeugmängeln ist es sinnvoll, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen und durch ihn die Mängel dokumentieren zu lassen. Denn eines ist gewiss: Manchmal muss man für sein Recht streiten.