Kindersitz und Absturzschutz: Wenn kleine Passagiere mitreisen, muss man zu ihrer Sicherheit manches beachten. Sicherheits-Tipps sowohl für den Zugwagen als auch für den Wohnwagen.
Kindersitz und Absturzschutz: Wenn kleine Passagiere mitreisen, muss man zu ihrer Sicherheit manches beachten. Sicherheits-Tipps sowohl für den Zugwagen als auch für den Wohnwagen.
Sicherheit geht vor – vor allem, wenn kleine Kinder mit in den Caravan-Urlaub fahren. So gilt unterwegs: Gurtplätze sind für jede mitreisende Person obligatorisch, auch für sehr kleine Kinder. Schließlich muss auch der Kindersitz hinreichend gesichert werden.
Im Pkw haben sich die Isofix-Befestigungsösen in den vergangenen Jahren bewährt. Wer in seinem Pkw darauf verzichten muss, greift auf die Fixierung per Anschnallgurt zurück. Es ist dabei von Vorteil, wenn die Rückenlehnen der Sitzbank ausgeformt sind. Ansonsten kann der Kindersitz in Kurven zur Seite kippen.
Ein Absturzschutz ist laut Norm DIN EN 1645-1 zu den "Anforderungen an den Wohnbereich von Caravans hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit" rund um jedes Bett notwendig, das mehr als einen Meter über dem Fußboden angebracht ist. Als Schutz denkbar sind zum Beispiel Holzgitter oder Bretter. Handelt es sich bei der Sicherung um Netze, dann dürfen diese nicht zu grobmaschig oder elastisch sein, da sonst Strangulationsgefahr besteht. TÜV-geprüfte Sicherheitsnetze oder Bettgitter für die Nachrüstung gibt es im einschlägigen Campingfachhandel oder bei Baby-Ausstattern wie zum Beispiel www.baby-walz.de.
Kinder unter drei Jahren sollten auch mit Absturzschutz nicht im oberen Stockbett schlafen, das Restrisiko herauszufallen ist zu hoch. Besser ist ein tiefer platziertes Bett, zum Beispiel die umgebaute Sitzgruppe.