Reiseversicherungen für Caravaner
Sicheres Gefühl im Urlaub

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Gut geschützt im Urlaub: Ob Diebstahl oder Krankheit – unterwegs helfen Camping- und Reisekrankenversicherungen weiter. Ob Mensch, Tier, Wohnwagen oder Rad, alles sollte im Ausland versichert sein. 

Ob Diebstahl oder Krankheit – unterwegs helfen Camping- und Reisekranenversicherung weiter.
Foto: Thomas Bender/CIVD, Ingolf Pompe

Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr, da sind sich wohl die meisten Camper einig. Doch auch wenn alles perfekt scheint, kann schnell mal etwas passieren: Kurz nicht aufgepasst, und schon ist der Knöchel verstaucht. Gut, wenn dann eine Reisekrankenversicherung für Kosten im Urlaubsland oder einen nötig werdenden Rücktransport aufkommt. Auf die gesetzliche Versicherung kann man sich im Ausland nur bedingt verlassen, einen Krankenrücktransport zahlt sie beispielsweise nicht. 

Basiswissen für Campingneulinge

Eine private Reisekrankenversicherung muss also her. Wer keine langen Reisen plant, kommt mit dem Standardmodell gut zurecht: Die meisten Anbieter versichern einen Zeitraum von sechs bis zehn Wochen. Deutlich teurer sind Tagesversicherungen, die auch längere Auslandsaufenthalte abdecken. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich: Achten Sie vor allem darauf, dass Krankenrücktransporte nicht nur in medizinisch notwendigen, sondern auch in medizinisch sinnvollen Fällen übernommen werden. 

Welche Versicherungen benötigen Caravaner?

Neben der Gesundheit kann man auf Reisen auch seine Habseligkeiten versichern. Sollte der komplette Caravan gestohlen werden, zahlt die Kaskoversicherung für den Anhänger und fest installiertes Zubehör. Anders sieht es bei beweglichem Inventar aus, das ist meist nicht abgedeckt. Die meisten Hausratversicherungen schließen im Caravan transportierte Gegenstände nicht ein, weshalb der Abschluss einer Inhalts- oder Campingversicherung sinnvoll sein kann. Soll sie greifen, muss bei manchen Versicherern folgende Bedingung erfüllt sein: Der Caravan muss sich auf dem Stellplatz eines Campingplatzes oder im Winterlager, etwa in einer Garage, befinden. Zubehör wie Vorzelte oder Fernsehgeräte können Camper mitversichern. 

Eine Ausnahme bilden Fahrräder, Surfbretter und andere Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge: Diese werden standardmäßig oft nicht mitversichert. 

Hätten Sie's gewusst?

Eine bewährte Ergänzung zur Haftpflicht- oder Kaskoversicherung sind Schutzbriefe. Die Leistungen reichen von Hilfe nach einem Unfall bis zum Krankenrücktransport. Einziges Manko: Die Reise darf meist nicht länger als drei Monate dauern. Wer länger verreist, sollte das bedenken.