Zahlt die Versicherung im Schadensfall?
Vorsicht - das Kleingedruckte!

Zahlt die Versicherung? Kennt man die Tücken des Kleingedruckten, gibt’s im Schadensfall kein böses Erwachen. CARAVANING hilft dabei.

Vorsicht - das Kleingedruckte!

Für viele nur ein Alptraum, für manche bittere Realität: Bei der Rückkehr von einem Ausflug findet man das Vorzelt aufgerissen und die Tür des Caravans weit offen. Im Inneren herrscht Chaos; Flachbildschirm und Stereoanlage sind verschwunden, ebenso das im Zelt geparkte Mountainbike.

Einbrüche in den Wohnwagen oder gar der Diebstahl des ganzen Fahrzeugs sind im Urlaub glücklicherweise die seltene Ausnahme. Falls es aber doch einmal passiert, schauen etliche Camper in die Röhre, obwohl doch eine einschlägige Versicherung abgeschlossen wurde, wie die zahlreichen Zuschriften an die Redaktion zeigen. Woran das liegt? Bei vielen Versicherungsnehmern scheint Unklarheit zu herrschen, welche Versicherung überhaupt für welche Schäden aufkommt oder, anders herum, was in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. Rechtsanwalt Rüdiger Zipper, Justitiar des Reisemobilisten-Clubs EMHC, empfiehlt allen an einer Versicherung Interessierten, „das Kleingedruckte zwei Mal zu lesen“.

Verkompliziert wird die Sache mitunter dadurch, dass manche Tatbestände sozusagen stillschweigend ein- oder eben ausgeschlossen sind. Beispiel „Domizilklausel“: Wer eine Reisegepäckversicherung abschließt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn das mit dem Urlaubsgepäck beladene Fahrzeug vor der Haustür aufgebrochen und ausgeräumt wird – es sein denn, der Vertrag enthält die besagte Domizilklausel, die den Versicherungsschutz auch am Wohnort gewährleistet. Erste Bürgerpflicht in Sachen Versicherung ist es also, sich genau nach den Modalitäten zu erkundigen. Hilfreich ist ein „Brainstorming“, um einmal alle möglichen Schadensfälle durchzuspielen. Wenn man die Risiken eingegrenzt hat, gegen die man sich absichern will, geht es daran, die richtige Versicherung herauszufinden. Eine Police, die Hab und Gut gegen alle möglichen Gefahren absichert, gibt es nämlich nicht – Caravan und Inhalt mögen für den Besitzer und den Dieb eine Einheit darstellen, für den Versicherer jedoch keineswegs.

Gemäß dem Grundsatz „keine Zulassung ohne Haftpflicht" gehört zu jedem Reisecaravan die Haftpflichtversicherung, die vom Versicherten bzw. von dessen Caravan verursachte Schäden abdeckt – etwa, wenn der Caravan bei einer engen Ortsdurchfahrt ein parkendes Auto streift. In solchen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten, wie der Versicherungsfachmann Eberhard Schwenger erklärt: „Der Geschädigte kann von der Wohnwagen-Haftpflicht oder von der Pkw-Haftpflicht Schadensersatz fordern." Im Regelfall werde auf die erste Variante zurückgegriffen. Ganz wichtig ist die Caravan-Haftpflicht für Standwagen, die vielfach mit einer Fünf-Tages-Zulassung überführt werden und ohne Zulassung auf dem Dauerstellplatz stehen, denn in diesem Fall besteht keine Versicherungspflicht.

Ohne Abschluss einer Caravan-Haftpflichtversicherung muss der Halter privat haften, wenn etwa beim Kochen das Herdfeuer außer Kontrolle gerät und die umstehenden Mobilheime in Flammen aufgehen. Mit unter 20 Euro pro Jahr fällt die Caravan-Haftpflicht finanziell nicht ins Gewicht, kann einen dafür aber vor dem Ruin retten, falls doch einmal etwas passiert. Für Standcaravans werden spezielle Campingversicherungen angeboten, die in etwa den Schutz der Vollkasko bieten, jedoch deutlich günstiger zu haben sind. Solche Spezialpolicen umfassen auch den losen Inhalt von Caravan und Vorzelt. Neben der Haftpflicht verfügen vernünftige Fahrzeugbesitzer über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, deren Tarife sich nach dem Listenneuwert des Caravans bemessen. Eine Vollkaskoversicherung enthält immer eine Teilkasko. Der Diebstahl des Fahrzeugs sowie Schäden am Fahrzeug durch einen Einbruch sind ein Fall für die Teilkasko. Bei mutwilligen Beschädigungen (Vandalismus) greift dagegen die Vollkasko. Eine Teilkaskoversicherung ist im Grunde nur bei älteren Fahrzeugen sinnvoll, deren Wert durch äußere Beschädigungen nicht mehr übermäßig verringert wird. Wertvolle Neufahrzeuge sollten auf jeden Fall vollkaskoversichert werden.

Wer den im Wohnwagen gelagerten Hausrat versichern möchte, nebst Fotokamera, Schlauchboot und Fahrrad, muss sich anderswo umschauen. Die Kaskoversicherung deckt nämlich nur fest eingebaute Zubehörteile im Mobilheim ab, etwa ein Radio nebst Lautsprechern. Attraktiv scheint die Außenversicherung der Hausratversicherung, wie sie Millionen von Deutschen abgeschlossen haben. Sie deckt Schäden am „Hausrat auf Reisen" ab, wobei sich die Höhe der Entschädigung am Neuwert der gestohlenen Sachen orientiert. Das klingt verlockend, hat aber den Nachteil, dass diese Außenversicherung an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist, die von Anbieter zu Anbieter variieren. So sieht die „Nachtklausel" in vielen Policen vor, dass sich die versicherten Sachen zwischen 22 und sechs Uhr in einem Gebäude befinden, etwa im Hotelzimmer. Wer seinen Pkw in der verschlossenen Hotelgarage parkt, genießt Versicherungsschutz; der Inhalt des im Freien stehenden Caravans jedoch ist nicht versichert. Und wie das Amtsgericht Coburg im Rechtsstreit einer Reisemobilistin mit ihrer Hausratversicherung feststellte (Az: 15 C 393/01), gilt die „fahrende Unterkunft" nicht als versicherte Wohnung oder gar als Gebäude. Eine Reisegepäckversicherung ergibt für Caravaner nur wenig Sinn. In der Regel besteht der Versicherungsschutz nur tagsüber zwischen sechs und 22 Uhr; nachts muss man auf einen Campingplatz. Übernachtet man auf einem Stellplatz, muss die Versicherung im Schadensfall nicht haften.

Für Gegenstände, die man im Urlaub mit sich führt, gelten besonders strenge Regeln. Wenn ein Dieb die auf dem Cafétischchen abgelegte Kamera abgreift, während deren Besitzer mit dem Kellner radebrecht, wird die Versicherung dem Geschädigten Fahrlässigkeit vorwerfen. Schmuck, Geld und andere Wertsachen sind meist von der Reisegepäckversicherung ausgeschlossen. Abhanden gekommene Gegenstände werden mit ihrem Zeitwert ersetzt.

Eine Gepäckversicherung ist in der Regel relativ teuer; vielfach wird kritisiert, die Bestimmungen seien so streng, dass der Abschluss nicht wirklich lohnt. Einen Rundumschutz gegen den Diebstahl des Fahrzeuginhalts bieten einzig spezielle Caravan- bzw. Reisemobil-Inhaltsversicherungen, die ab rund 120 Euro pro Jahr zu haben sind. Diese gelten rund um die Uhr und außerhalb von Campingplätzen, sind also auf die Reisegewohnheiten der mobilen Urlauber abgestimmt. Haftungsausschlüsse gibt es natürlich auch bei solch einer Spezialversicherung. Für den Verlust von Geld, Schmuck und Kreditkarten kommt die Inhaltspolice nicht auf. Für Unterhaltungselektronik und Foto- oder Videoausrüstungen gelten Schadensobergrenzen, die deutlich unter der Versicherungssumme (in der Regel 8000 Euro) liegen. Auch bei den Spezialversicherern variieren die Leistungen von Anbieter zu Anbieter. Mal sind Fahrräder vom Versicherungsschutz ausgenommen, mal sind sie mitversichert. Bestimmte Staaten können vom Geltungsbereich der Versicherung ausgeschlossen sein; gerade Osteuropa-Reisende sollten sich kundig machen, ob ihre Versicherung im Baltikum oder auf dem Balkan mit an Bord ist. Manche Gesellschaften akzeptieren auf Nachfrage (und ohne Aufpreis) sogar Urlaubsländer, die in den Bedingungen nicht genannt wurden. Über einen Autoschutzbrief sollte jeder Caravaner verfügen, damit er bei Ausfall oder Diebstahl des Zugwagens nicht völlig aufgeschmissen ist. Es ist darauf zu achten, dass der Schutzbrief auch den Anhänger umfasst.

Die Leistungen der Police umfassen unter anderem die Rückreise nach Unfall, Fahrzeugdiebstahl oder Erkrankung sowie Pannenhilfe und Übernahme der Hotelkosten bei Ausfall oder Diebstahl des Fahrzeugs. Bei manchen Gesellschaften ist der Schutzbrief schon für sechs Euro Prämie zu haben, allerdings nur bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug. Eins ist jedoch klar: Auch eine umfassende Versicherung mit kulanter Schadensregelung wird bestimmte Tatbestände als „Fahrlässigkeit" abhaken und die Regulierung ablehnen. Ein klassischer Fall ist der Diebstahl von im Wohnwagen abgelegten Geldbörsen und Mobiltelefonen, den auch so mancher CARAVANING-Leser schon einmal zu beklagen hatte. Um für den schlimmsten Fall der Fälle gerüstet zu sein, sollte man stets in der Lage sein, dem Versicherungsunternehmen einen Überblick über den Fahrzeugwert sowie die Beschaffenheit der mit oder aus dem Fahrzeug gestohlenen Sachen zu geben. Die Dokumentation von Wartungs- und Reparaturmaßnahmen sowie Ein- oder Umbauten hilft dem Gutachter, den Zeitwert des Caravans zu bestimmen. Mit Hilfe einer Liste aller an Bord befindlichen Gegenstände kann man bei einem Einbruch leicht feststellen, was fehlt. Der Schaden muss der örtlichen Polizei angezeigt werden; eine Bestätigung der Polizeibehörde über die Schadensmeldung wird dem Versicherer vorgelegt. Konflikten mit dem Versicherer kann man allein dadurch vorbeugen, dass man sich eingehend über die Leistungen im Schadensfall informiert. So kann man „Deckungslücken" durch andere Versicherungen schließen oder kennt zumindest das Risiko, das man durch den eingeschränkten Versicherungsschutz eingeht. Denn was ist in einem Schadensfall ärgerlicher, als zu erfahren, dass einem die erwartete Ersatzleistung gar nicht zusteht?