Bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland möchte man nicht leer ausgehen. Welche Leistungen bieten Auslandsschutz-Versicherungen? Worauf sollte man achten?
Bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland möchte man nicht leer ausgehen. Welche Leistungen bieten Auslandsschutz-Versicherungen? Worauf sollte man achten?
Nur ein Moment irgendwo im Ausland, und schon ist es passiert: Eine einheimische FahrerIn ist unachtsam, auf einen Rumms folgt ein abrupter Stopp. Immerhin – in allen Ländern Europas müssen Fahrzeuge haftpflichtversichert sein, da müsste man doch auf redliche Schadensregulierung hoffen.
Doch ganz so einfach ist es leider nicht. Zwar gelten innerhalb der EU mittlerweile Mindeststandards, doch liegen die Deckungsbeträge der Kfz-Versicherungen je nach Land zum Teil weit unter denjenigen in Deutschland.
Laut EU-Richtlinie beläuft sich bei Personenschäden der Mindestdeckungsbetrag auf eine Million Euro je Unfallopfer oder fünf Millionen Euro pro Schadensfall − ungeachtet der Anzahl der Geschädigten.
Für Sachschäden schreibt die EU eine gesetzliche Mindestdeckung von einer Million Euro je Schadensfall vor. In Ländern, die nicht der EU angehören, liegen die Beträge jedoch deutlich unter diesem Niveau.
In Deutschland gilt eine gesetzliche Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 1,22 Millionen Euro bei Sachschäden. Tatsächlich aber bieten deutsche Versicherer häufig einen umfassenderen Schutz. ADAC Versicherungen, Allianz und HUK, um nur einige zu nennen, decken Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro ab, Sachschäden sogar bis zu 100 Millionen Euro. Allerdings betrifft dies in der Regel nur Unfälle, die selbstverschuldet sind.
Viele Versicherungen bieten daher auch eine Absicherung für den Fall, im Ausland unverschuldet zu Schaden zu kommen. Auslandsschadenschutz-Versicherungen werden als Option zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder als Schutzbrief angeboten.
Der Caravan gilt bei fast allen Gesellschaften als mitversichert, solange er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Eine Ausnahme stellen der HDI sowie die Agentur Accura dar. Der zum Preis von etwa 25 Euro für Pkw zubuchbare Auslandsschadenschutz deckt etwaige Schäden am Caravan nicht ab. Die Accura versieht Caravans deshalb ausschließlich mit einer Vollkaskoversicherung.
Inklusive Caravan am Haken fallen die Kosten für den zusätzlichen Auslandsschutz bei den einzelnen Versicherungen unterschiedlich hoch aus: Kostenfrei ist der Zusatzschutz bei der AXA im Tarif mobil komfort. Die HUK veranschlagt einen Aufpreis von 9,60 Euro pro Jahr. Zum Preis von 9,90 Euro pro Jahr bietet die Allianz den Baustein an.
Bei der DEVK hängt der Preis vom gewählten Tarif ab: Als Zusatzleistung im Komfort-Schutz beträgt der Mehrbeitrag für den Auslandsschadenschutz 25,80 Euro im Jahr. Im Premium-Schutz ist der Auslandsschadenschutz inklusive. Bei der RMV sowie bei der R&V-Versicherung belaufen sich die Kosten für den entsprechenden Pkw-Schutzbrief auf 34,95 Euro. Auslandsschadenschutz wird zudem von Zurich sowie von VHV offeriert. Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Pakets.
Doch was nach Rundumschutz zum kleinen Preis aussieht, sorgt beim Blick auf das Kleingedruckte mitunter für Ernüchterung. Denn versprochen wird eine Absicherung entsprechend der in Deutschland geltenden Bedingungen. Doch beschränkt sich der geografische Geltungsraum vieler Gesellschaften auf die Europäische Union sowie Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.
Reisende, die es auf den Balkan zieht, sollten die Vertragsbedingungen darauf überprüfen, ob sie dort ebenfalls Versicherungsschutz genießen. Gleiches gilt für Island-FahrerInnen. Auch die Insel im Nordmeer bleibt bei einigen Gesellschaften außen vor. Marokko, Tunesien und der asiatische Teil der Türkei sind im vertraglichen Geltungsbereich nicht inbegriffen. Eine räumliche Erweiterung des Vertrags wird in aller Regel nicht angeboten.
Doch gibt es auch rühmliche Ausnahmen: So legt der HDI für seine AGB die geografischen Grenzen Europas zugrunde. Gleiches gilt für die Accura-Reisemobilversicherung sowie bei ESV-Schwenger, die für den HDI makeln.
Im Einzelfall führt das bei VersicherungsnehmerInnen zu einer prekären Situation: Haben sie doch nur die Wahl zwischen einer eingeschränkten Anzahl der anvisierten Reiseländer oder einem eingeschränkten Schutz des Caravans. Die Allianz wiederum weist darauf hin, dass HalterInnen oder FahrerInnen eines in Deutschland versicherten Fahrzeugs im Land des Unfalls keinen Wohnsitz haben dürfen.
Und Versicherungsmakler Andreas Schwarz gibt zu bedenken, dass der Auslandsschadenschutz nicht gilt, wenn der Unfall auf einem Privatweg passiert. Gut, entsprechend teure Unfälle dürften auf Campingplätzen kaum passieren.
Unbefriedigend scheint der Umfang des Auslandsschutzes mitunter, wenn es sich um UnfallgegnerInnen handelt. Bei den meisten Versicherungen spielt es keine Rolle, in welchem Land die Fahrzeuge der VerursacherInnen zugelassen sind.
Bei der R&V, RMV und Zurich sind dagegen nur Schäden versichert, wenn sie durch ein Fahrzeug verursacht wurden, das im vertraglichen Geltungsbereich zugelassen und versichert ist. Wer also in Kroatien von einem in Serbien angemeldeten Wagen gerammt wird, geht möglicherweise leer aus.
Einen Sonderfall stellt ein Unfall zwischen zwei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen im Ausland dar: Hier kommt zwar das deutsche Schadensersatzrecht zur Anwendung. Zugrunde gelegt wird jedoch das ausländische Straßenverkehrsrecht. Simpel gesagt: In einem Land mit Linksverkehr kann man sich nicht auf das Rechtsfahrgebot berufen.
Wer auf Reisen nach Skandinavien abonniert ist, kann sich entspannt zurücklehnen. Die dortigen Mindestdeckungssummen übertreffen die gesetzlichen Regelungen in Deutschland bei weitem. Auch die Fahrt über Frankreich nach Spanien lässt im Fall des Falles keine Mankos erwarten. Anders sieht es bei Aufenthalten in Ländern aus, wo die Deckungssummen nicht an die der eigenen Versicherung heranreichen.
Natürlich bietet es sich an, von Kroatien aus Abstecher nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Serbien oder Montenegro zu unternehmen. Bei einem unverschuldeten Unfall aber wird man mit Kompensationen konfrontiert, die im schlechtesten Fall weder die erlittenen Personenschäden noch die Schäden am Fahrzeug decken.
In Osteuropa trifft dies insbesondere auf Moldawien, die Ukraine, Russland und Weißrussland zu. Auch in der Türkei ist Vorsicht geboten. Sachschäden werden hier pro Person nur bis zu 6.215 Euro ersetzt. Auch die Mindestdeckungsbeträge der Schweiz liegen unter den in Deutschland üblichen.
Generell sollten Bedingungen und Umfang einer Auslandsschutzversicherung zum eigenen Reiseverhalten passen. Zu bedenken ist, dass im Ausland nicht alle üblichen Schadensersatzpositionen anerkannt werden. Immerhin wird bei einem Unfall die Rechtslage des Landes zugrunde gelegt, in dem er passierte. Ersatzleistungen fallen somit oft geringer aus als in Deutschland.
Wird für das Reiseland keine Zusatzoption offeriert, bleibt nur das Aufstocken der Fahrzeugversicherung um eine Vollkasko. Im Falle eines Schadens kann diese in Anspruch genommen werden – abzüglich Selbstbehalt. Zudem mindert sich der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko. Für wertvolle Fahrzeuge dennoch eine Möglichkeit, etwaige drohende Verluste gering zu halten.
Auf der grünen Versicherungskarte sind die wichtigsten Angaben zur Fahrzeugversicherung vermerkt. Obwohl innerhalb der EU das amtliche Kennzeichen als Beleg für eine bestehende Kfz-Versicherung gilt, sollte der vom Versicherer ausgestellte Beleg bei Auslandsreisen mitgeführt werden. Außerhalb der EU muss die Karte bei der Einreise vorgezeigt werden.
Laut GDV bestehen folgende Länder auf eine gültige grüne Karte: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Tunesien, Türkei, Ukraine und Weißrussland. Seit dem Brexit muss auch bei der Einreise nach Großbritannien die Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Im Kosovo ist der Abschluss einer Grenzversicherungspolice erforderlich.
Die Dokumentation eines Unfalls im Ausland erfolgt am besten mittels eines Europäischen Unfallberichts, der bei allen Versicherern als PDF-Datei erhältlich ist. Zur Kontaktaufnahme mit der Versicherung des Unfallverursachers empfiehlt sich der Weg über den Zentralruf der Autoversicherungen. Wenn unklar ist, wo die GegnerInnen versichert sind, wird hier der Kontakt zum zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten hergestellt.
Benötigt werden Angaben zum Unfallland, zum Schadensdatum sowie das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs. Telefonisch erreichbar ist der Zentralruf innerhalb Deutschlands unter 08 00/2 50 26 00, aus dem Ausland von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr unter 00 49 (40) 3 00 33 03 00. Zahlt die Versicherung der UnfallgegnerIn nicht innerhalb von drei Monaten, sollte man sich an die Verkehrsopferhilfe wenden. Die gemeinsame Einrichtung der deutschen Autoversicherungen übernimmt die Reparaturkosten, etwa bei Fahrerflucht.
Land | Personenschäden | Sachschäden |
---|---|---|
Albanien | 409.199 Euro / 163.680 Euro* | 81.840 Euro |
Andorra | 50.000.000 Euro | 50.000.000 Euro |
Belgien | unbegrenzt | 120.067.655 Euro |
Bosnien-Herzogowina | 766.938 Euro | 178.952 Euro |
Bulgarien | 5.112.919 Euro | 1.022.584 Euro |
Dänemark | 16.860.924 Euro | 3.345.421 Euro |
Deutschland | 7.500.000 Euro | 1.220.000 Euro |
Estland | 5.600.000 Euro | 1.200.000 Euro |
Finnland | unbegrenzt | 5.000.000 Euro |
Frankreich | unbegrenzt | 1.220.000 Euro |
Griechenland | 1.220.000 Euro* | 1.220.000 Euro |
Großbritannien | unbegrenzt | 1.425.466 Euro |
Irland | unbegrenzt | 1.120.000 Euro |
Island | 25.702.723 Euro | 3.245.033 Euro |
Italien | 6.070.000 Euro | 1.120.000 Euro |
Kroatien | 6.280.182 Euro | 1.262.244 Euro |
Lettland | 5.210.000 Euro | 1.050.000 Euro |
Liechtenstein | 6.070.000 Euro | 1.120.000 Euro |
Litauen | 5.210.000 Euro | 1.050.00 Euro |
Luxemburg | unbegrenzt | unbegrenzt |
Mazedonien | 675.000 Euro | 337.500 Euro |
Moldawien | 259.098 Euro / 51.820 Euro* | 51.820 Euro |
Montenegro | 550.000 Euro | 300.000 Euro |
Niederlande | 6.070.000 Euro | 1.220.000 Euro |
Norwegen | unbegrenzt | 1.235.000 Euro |
Österreich | 6.300.000 Euro | 1.300.000 Euro |
Polen | 5.210.000 Euro | 1.050.000 Euro |
Portugal | 6.070.000 Euro | 1.220.000 Euro |
Rumänien | 6.070.000 Euro | 1.220.000 Euro |
Schweden | 28.196.018 Euro | 28.196.018 Euro |
Schweiz | 4.677.268 Euro | 4.677.268 Euro |
Serbien | 1.000.000 Euro | 200.000 Euro |
Slowakei | 5.240.000 Euro | 1.050.000 Euro |
Slowenien | 5.240.000 Euro | 1.050.000 Euro |
Spanien | 70.000.000 Euro | 15.000.000 Euro |
Tschechien | 1.386.139 Euro* | 1.386.139 EUro |
Ungarn | 6.070.000 Euro | 1.220.000 Euro |
Gesetzliche Mindestdeckungssumme pro Unfall, außer*: pro Person; Stand: 2020 (Datenquelle GDV) |
Wer in "klassische" Urlaubsländer wie Spanien oder Frankreich zum Campen fährt, muss sich nicht allzu große Sorgen machen. Wer mit dem Wohnwagen-Gespann ein bisschen abseits der typischen Wege unterwegs ist, sollte vor Reiseantritt auf jeden Fall nochmal einen Blick auf die AGBs der eigenen Versicherung werfen.